Der Bundesrat will den im internationalen Ansehen angeschlagenen Schweizer Finanzplatz stärken: Bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung soll die zuständige Meldestelle mit ausländischen Behörden auch Finanzinformationen austauschen können.
Die schweizerische Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) ist derzeit die einzige im Zusammenschluss von weltweit 127 Meldestellen, die Finanzinformationen unter dem Vorbehalt des Bankkundengeheimnisses zurückbehalten muss.
Gegen das Bankkundengeheimnis
Dies widerspricht den neuen Empfehlungen der „Groupe d’action financière“ (GAFI), dem zentralen internationalen Forum bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Gemäss den neuen Anforderungen an den internationalen Informationsaustausch werden die Meldestellen ausdrücklich dazu verpflichtet, alle verfügbaren Informationen untereinander auszutauschen.
Dieser Austausch soll dabei nicht länger durch nationale Geheimnisschutznormen beschränkt werden dürfen. Für die schweizerische MROS bedeutet dies, dass sie Finanzinformationen weitergeben muss – ungeachtet des Bankgeheimnisses.
Der Bundesrat hat deshalb am Mittwoch den Vorentwurf für eine entsprechende Änderung des Geldwäschereigesetzes genehmigt und gleichzeitig die Vernehmlassung eröffnet. Das schweizerische Recht wird damit punktuell an die internationale Praxis angepasst.