Der Bundesrat will mit gezielten Finanzhilfen die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern. Dafür sollen die Kantone in den nächsten acht Jahren 100 Millionen Franken erhalten. Sie sollen sich finanziell stärker an den Betreuungskosten beteiligen.
Erst letztes Jahr hatte das Parlament die Starthilfe für Krippen und Tagesschulen um vier Jahre verlängert und dafür 120 Millionen Franken gesprochen. Dieses Programm läuft seit 2003 und führte zur Schaffung von rund 48’000 neuen Betreuungsplätzen.
Nach Ansicht des Bundesrates ist diese Förderung zwar erfolgreich, hat aber Lücken. Er hat am Freitag eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt. Im Grundsatz hält er daran fest, dass die Federführung bei den Kantonen bleiben soll, wie das Eidg. Departement des Innern schreibt.
Qualität statt Quantität
Mit den Finanzhilfen will der Bundesrat aber Kantone und Gemeinden dazu animieren, sich stärker an den Betreuungskosten der Eltern zu beteiligen. In erster Linie sollen nicht neue Plätze geschaffen, sondern mehr Qualität erreicht werden.
Konkret beabsichtigt der Bundesrat an zwei Punkten anzusetzen. Erstens sollen die Kantone den Bedürfnissen der Eltern besser Rechnung tragen. Es fehle vor allem an Angeboten ausserhalb der Schulstunden und in den Ferien, argumentiert der Bundesrat.
Entsprechend will der Bundesrat Projekte finanziell unterstützen, um das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abzustimmen. Neben Kantonen und Gemeinden können auch juristische und natürliche Personen ein Gesuch einreichen. Der Bund übernimmt dabei die Hälfte der Projektkosten. Die Beteiligung schätzt er auf maximal 15 Millionen Franken.
Betreuungskosten senken
Als zweiten Mangel hat der Bundesrat die hohen Kosten für die Kinderbetreuung ausgemacht. Das führt seiner Ansicht nach dazu, dass es sich für Eltern oft gar nicht lohne, mehr zu arbeiten.
Als Lösung schlägt der Bundesrat vor, die Kantone finanziell zu unterstützen. Damit sollen diese die Betreuungskosten der Eltern stärker subventionieren. Wie die Kantone dies tun, schreibt der Bundesrat nicht vor.
Der Landesregierung schwebt dabei eine Anschubfinanzierung vor, die auf drei Jahre befristet ist. Der Bund würde im ersten Jahr 65 Prozent der aufgestockten Mittel übernehmen, im zweiten Jahr noch 35 Prozent und im dritten Jahr 10 Prozent.
Politisch machbar
Um die langfristige Finanzierung sicherzustellen, müssen die Kantone darlegen, wie sie die Subventionen weitere sechs Jahre finanzieren. Der Bundesrat verspricht sich von der Finanzhilfe insgesamt einen Anstieg der kantonalen und kommunalen Subventionen um rund 10 Prozent.
Bereits früher hatte der Bundesrat einen Grundsatzentscheid in der Familienpolitik gefällt. Im Mai sprach er sich gegen Steuergutschriften, reduzierte Arbeitspensen und Kindergeld aus, um Familien mit Kindern zu unterstützen. Damit will sich der Bundesrat auf das politisch Machbare konzentrieren.