Trotz Erdbebengefahr und anderer Risiken will der Bundesrat das Fracking nicht verbieten. Im Vordergrund steht die Gewinnung von Erdwärme. Die Gasförderung lehnt die Regierung aus klimapolitischen Gründen ab.
Das sind die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts «Fracking in der Schweiz», den der Bundesrat im Auftrag des Nationalrats erstellt und am Freitag verabschiedet hat. Beim Fracking wird das Gestein im tiefen Untergrund hydraulisch aufgebrochen, um die Durchlässigkeit zu erhöhen.
Die Regierung sieht keinen Grund, diese Technologie grundsätzlich zu verbieten oder ein Moratorium zu verhängen. Fracking werde seit etwa 15 Jahren eingesetzt. In Mittel- und Westeuropa seien dank strenger Umweltvorschriften bis heute keine negativen Umweltauswirkungen bekannt, heisst es in dem Bericht.
Doch die Risiken sind vielfältig. Das Aufbrechen des Gesteins kann Erdbeben auslösen, so wie in Basel im Dezember 2006 im Zusammenhang mit einer Geothermie-Bohrung. Gemäss dem Bericht können chemische Zusatzstoffe zur Fracking-Flüssigkeit Grund- und Oberflächenwasser verschmutzen. Eine weitere Gefahr sind Schadstoffe wie Schwermetalle oder radioaktive Substanzen, die aus der Tiefe gefördert werden können.
Risiko begrenzen
Der Bundeserat ist jedoch überzeugt, dass diese Risiken auf ein vertretbares Mass gesenkt werden können. Voraussetzung dafür sei, dass die bestehenden umweltrechtlichen Vorschriften korrekt vollzogen würden. Darüber hinaus hat er im Bericht Grundsätze für das Fracking festgelegt.
Beispielsweise sollen Fracking-Flüssigkeiten keine schwer abbaubaren Schadstoffe enthalten. Weiter sollen alle eingesetzten Stoffe und die verwendeten Mengen deklariert werden. Schliesslich müssen hohe Standards beim Risikomanagement sowie das Verursacherprinzip gelten.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) will in einem nächsten Schritt prüfen, ob ein Kataster der Tiefenborhrungen angelegt und allenfalls Rechtsgrundlagen abgepasst werden müssen. Als Beispiele werden die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung genannt.
Der Bundesrat will auch die Grundlagen für eine einheitliche Vollzugspraxis durch die Kantone schaffen. Die Nutzung des Untergrunds liegt in deren Zuständigkeit. In einigen Kantonen gilt heute ein Fracking-Moratorium, andere arbeiten an neuen Gesetzen zur Nutzung des Untergrunds.
Forderungen erfüllt
In einem weiteren am Freitag veröffentlichten Bericht befasst sich der Bundesrat mit der tiefen Geothermie. Darin verweist er auf die in der Energiestrategie 2050 vorgesehenen Massnahmen, mit denen das Potential der Geothermie besser genutzt werden soll. Weitere Schritte erachtet der Bundesrat derzeit als nicht nötig, wie er schreibt.
Das Parlament hatte den Bundesrat mit mehreren Motionen aufgefordert, die wissenschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen der Geothermie zu vebessern. Gemäss dem Bericht sind viele der Forderungen bereits erfüllt, andere würden mit der Energiestrategie 2050 umgesetzt.
Darin sind unter anderem zusätzliche Garantien für Geothermie-Stromprojekte oder Subventionen für Geothermie-Wärmeprojekte vorgesehen. Die Empfänger von Beiträgen zur Erkundung und Erschliessung des Untergrunds müssen im Gegenzug ihre Daten swisstopo zur Verfügung stellen.
Der Bundesrat erinnert weiter an die Stärkung der Energieforschung im Bereich der tiefen Geothrmie seit 2011 und an die Anreize, die die Kantone setzen, etwa bei den Konzessionsgebühren. Anlagen wie jene in Basel sollen zudem künftig als neue Kategorie in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen werden.