Digitale Brillen sollen nicht aus dem Strassenverkehr verbannt werden. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit für eine Rechtsanpassung, will aber die technische Entwicklung im Auge behalten.
Digitale Brillen sind mit einem Minicomputer ausgestattet, der laufend Informationen ins Sichtfeld des Trägers einblenden kann. In Erfüllung eines Postulats hat der Bundesrat einen Bericht zur Gefahr der Brillen im Strassenverkehr verfassen lassen. Dieser kommt zum Schluss, dass die aktuellen Regelungen ausreichen.
Gemäss einer Studie der Zürcher Fachhochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) überwiegen die Risiken, die für ein Verbot sprechen würden, die Vorteile solcher Brillen derzeit nicht. Solche Brillen könnten nämlich die Blickabwendungen von der Strasse minimieren. Bedingung ist jedoch, dass die Informationen auf der Brille fahrtbezogen sind. Als Nachteil sehen sie die Ablenkbarkeit.
Geltende Gesetze genügen
Eine Gesetzesänderung würde nur notwendig, wenn die Risiken die Vorteile klar überwögen, halten die Forscherinnen und Forscher fest. Gegen Gesetzesänderungen sprechen gemäss Bericht auch die aktuellen Regelungen in der Schweiz. Gemäss dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) reichen Strassenverkehrsgesetz und Verkehrsregelverordnung aus.
Diese schreiben vor, dass der Fahrzeugführer seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden muss. Das Tragen einer digitalen Brille dürfte gemäss ASTRA noch keine verbotene Reduktion der Aufmerksamkeit darstellen. Wenn jedoch in der Brille eine Aktivität stattfinde und gleichzeitig ein Unfall verursacht werde, dürfte der Lenker vor Gericht Schwierigkeiten haben.
Der Bundesrat sieht daher keine Notwendigkeit, die geltenden Bestimmungen zu ändern, um das Tragen von digitalen Brillen im Strassenverkehr zu regeln. Ein Verbot wäre allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Weder Deutschland noch Frankreich oder Grossbritannien kennen derzeit ein Verbot digitaler Brillen. Auch in Kalifornien sind sie nicht explizit verboten. Einzig in West Virginia ist eine Regelung geplant, wonach tragbare Computer mit kopfgestützten Bildschirmen beim Fahren verboten sind. Bei Verstoss droht eine Geldbusse.