Schweizer Banken sollen von ihren Kunden keine Selbstdeklaration über die Versteuerung ihrer Gelder verlangen müssen. Im Rahmen der Finanzplatzstrategie will der Bundesrat aber die Sorgfaltspflichten der Banken im Zusammenhang mit unversteuerten Geldern ausbauen.
Um zu verhindern, dass Banken unversteuerte Gelder annehmen, sollen sie künftig strengere Regeln beachten müssen. Diese sollen sich nach den Vorgaben richten, welche sie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bereits anwenden müssen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement am Freitag festhielt. Je nach Risiko fallen die Prüfungen schärfer oder weniger scharf aus.
Eine Selbstdeklaration des Kunden, wonach dieser seine Steuerpflicht erfüllt hat, können die Banken einholen. Eine Pflicht zu einer solchen Deklaration soll es aber nicht geben. Die Deklaration sei nur eines von mehreren Elementen bei der Klärung der Frage, ob der Kunde seine Steuerpflicht erfülle.
Eine flächendeckende Selbstdeklaration habe der Bundesrat diskutiert, sei dann aber von dieser Idee abgekommen, sagte Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien in Bern. Die Abgrenzungsschwierigkeiten seien zu gross.
Nur Grundsätze im Gesetz
Zwar will der Bundesrat auch Gesetze ändern, wie die Regierung in einem Vorentscheid am Freitag beschloss. Dort sollen Grundsätze verankert werden.
Für die Details zu den Sorgfaltspflichten soll aber die Branche selbst eine Regulierung finden, etwa einen Katalog von Indizien zur Steuerkonformität. Die Finanzmarktaufsicht soll diese Regeln aber prüfen. Zeigt sich, dass Gelder nicht versteuert sind, muss die Bank sie ablehnen.
Der Bundesrat will wie erwartet die Regeln zu den Sorgfaltspflichten gleichzeitig mit der Revision des Geldwäschereigesetzes anpassen, wie die Finanzministerin sagte. Den definitiven Bericht zur künftigen Finanzplatzstrategie werde der Bundesrat am kommenden Mittwoch verabschieden.
Mit der Finanzplatzstrategie will der Bundesrat verhindern, dass unversteuerte Gelder auf den Schweizer Finanzplatz fliessen. Erstmals angekündigt hatte der Bundesrat einen Ausbau der Sorgfaltspflichten im vergangenen Februar.
Wegen der Koppelung mit dem Geldwäschereigesetz verzögerte sich dann aber die Vorlage. Aufgrund internationaler Empfehlungen sollen auch in der Schweiz schwere Steuerdelikte künftig als Vortaten zur Geldwäscherei gelten.