Bundesrat will keine starren Quoten für Zweitwohnungen

Höchstens 20 Prozent Anteil an Zweitwohnungen pro Gemeinde fordert die Initiative „Schluss mit uferlosem Wohnungsbau“. Der Bundesrat empfiehlt sie zur Ablehnung – sie werde den regional und lokal unterschiedlichen Verhältnissen nicht gerecht.

Neubausiedlung am Rande von Zuoz im Engadin (Archiv) (Bild: sda)

Höchstens 20 Prozent Anteil an Zweitwohnungen pro Gemeinde fordert die Initiative „Schluss mit uferlosem Wohnungsbau“. Der Bundesrat empfiehlt sie zur Ablehnung – sie werde den regional und lokal unterschiedlichen Verhältnissen nicht gerecht.

Zwar sei auch der Bundesrat der Ansicht, dass es im Zweitwohnungsbau strenge Vorschriften brauche, teilte das Umwelt- und Verkehrsdepartement (UVEK) heute mit. Denn Zweitwohnungen würden zusätzliche Flächen beanspruchen und zu höheren Immobilienpreisen führen. Dies könne es den Einheimischen erschweren, bezahlbare Wohnungen zu finden.

Die Initiative der Helvetia Nostra geht der Regierung aber zu weit. Die Umweltorganisation von Franz Weber hatte die Abstimmungskampagne am Dienstag lanciert. Für den Bundesrat ist die Initiative „zu starr“. Er befürchtet, dass ein fixer Anteil von 20 Prozent in etlichen Gemeinden zu einem Baustopp führen würde. Als Folge kämen jene Gemeinden unter Druck, in denen der Anteil derzeit noch unter 20 Prozent liege.

Zudem werde die Zersiedelung noch gefördert, weil sich die Gemeinden nach einem Ja an der Urne einer grösseren Nachfrage nach Bauland ausgesetzt sähen.

Bundesrat setzt auf Raumplanungsgesetz

Der Bundesrat setzt daher auf das revidierte Raumplanungsgesetz, das als Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedet wurde. Es ist bereits seit dem 1. Juli in Kraft und verpflichtet Kantone und Gemeinden, mit verschiedenen Massnahmen die Zahl neuer Zweitwohnungen zu beschränken, günstige Erstwohnungen und die Hotellerie zu fördern sowie bestehende Zweitwohnungen besser auszulasten.

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