Die Schweiz soll 45 Millionen Franken an die Modernisierung des jüngsten EU-Mitglieds Kroatien zahlen. Dies schlägt der Bundesrat dem Parlament vor.
Die Schweiz soll 45 Millionen Franken an die Modernisierung des jüngsten EU-Mitglieds Kroatien zahlen. Dies schlägt der Bundesrat dem Parlament vor. Er erfüllt damit ein Versprechen, das er vor einem Monat gegenüber der EU abgegeben hatte.
Damals ging es darum, die nach der Abstimmung vom 9. Februar blockierten Verhandlungen über ein Rahmenabkommen über institutionelle Fragen und verschiedene andere Dossiers wieder in Gang zu bringen. In eigener Kompetenz beschloss der Bundesrat Ende April, das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien zwar nicht zu unterzeichnen, Kroatinnen und Kroaten aber wie vorgesehen zum Schweizer Arbeitsmarkt zuzulassen.
Gleichbehandlung als Ziel
Gleichzeitig bestätigte er gegenüber der EU, dem Parlament einen Kohäsionsbeitrag an Kroatien von 45 Millionen Franken zu beantragen. Dies hat er heute mit der Verabschiedung einer Botschaft zur Genehmigung eines Rahmenkredits getan. Das Engagement der Schweiz in Kroatien entspreche der in den letzten Jahren verfolgten Politik gegenüber den osteuropäischen Ländern, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Die Schweiz leistet insgesamt rund 1,25 Milliarden Franken an Erweiterungsbeiträgen an zwölf neue EU-Mitgliedstaaten – mit Kroatien wären es dann rund 1,3 Milliarden. Die Unterstützung von ausgewählten Projekten und Programmen soll zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU beitragen. Damit helfe die Schweiz, die Lebenssituation vor Ort zu verbessern und mehr Sicherheit zu schaffen, schreibt der Bundesrat.
Wie das Geld in Kroatien konkret eingesetzt wird, ist noch nicht klar. Die Details der Zusammenarbeit und die thematischen Schwerpunkte werden einem bilateralen Rahmenabkommen direkt mit Kroatien vereinbart. Die Eckwerte des Einsatzbereichs der Mittel hat der Bundesrat allerdings bereits mit Brüssel festgelegt: Gefördert werden sollen unter anderem Projekte in den Bereichen Sicherheit, Stabilität, Umwelt und Infrastruktur sowie menschliche und soziale Entwicklung.
Parlament entscheidet
Bevor das Rahmenabkommen mit Kroatien ausgehandelt werden kann, muss das Parlament den Rahmenkredit genehmigen. Die gesetzliche Grundlage für dieses Engagement ist das Bundesgesetz Ostzusammenarbeit, das noch bis Ende 2017 in Kraft ist. Der Bundesrat rechnet damit, dass der Erweiterungsbeitrag an Kroatien bis dahin konkreten Projekten zugesprochen worden ist.
Mit seinen Zugeständnissen an die EU war der Bundesrat bisher erfolgreich: Letzte Woche hat in Bern die erste Verhandlungsrunde über das Rahmenabkommen zu institutionellen Fragen mit der EU stattgefunden. Auch die Gespräche über die Programme Erasmus+ und Horizon2020 sind wieder in Gang gekommen.
Seine Vorschläge zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative will der Bundesrat im Juni präsentieren. Wahrscheinlich ist, dass der neue Verfassungstext mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU nicht vereinbar ist. Neuverhandlungen dürften damit unumgänglich sein.