Der Bundesrat will die Medikamentenpreise ab kommendem Jahr wieder senken. Er hat am Mittwoch ein Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt. In den nächsten drei Jahren verspricht er sich Einsparungen von 260 Millionen Franken.
In diesem Jahr wird der Bundesrat keine Preissenkungen verfügen. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichts von letztem Dezember, gewehrt hatten sich Pharmafirmen. Bei der periodischen Überprüfung der Medikamentenpreise sind demnach nicht nur die Auslandspreise zu berücksichtigen, sondern auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vergleich zu anderen Arzneimitteln mit ähnlicher Wirkung.
Dieser sogenannte therapeutische Quervergleich soll nun bei sämtlichen Preisüberprüfungen von kassenpflichtigen Medikamenten angewendet werden.
Die Überprüfung soll daher 2017 wieder aufgenommen werden, wie der Bundesrat am Mittwoch bekanntgab. Vorgesehen ist, in Zukunft erneut jedes Jahr die Preise von rund einem Drittel der Arzneimittel zu überprüfen, die von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden. Davon erhofft sich der Bundesrat Einsparungen von rund 180 Millionen Franken in den nächsten drei Jahren.
Massnahmen gegen hohe Generikapreise
Schneller als bisher will der Bundesrat dafür Massnahmen gegen hohe Preise für Generika ergreifen. Längerfristig ist eine Gesetzesänderung geplant. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) arbeitet derzeit an einem Referenzpreissystem. Generika sind in den europäischen Referenzländern heute durchschnittlich um bis zu 50 Prozent günstiger als in der Schweiz.
Die Gesetzesänderung dürfte allerdings nicht vor 2019 in Kraft treten. Der Bundesrat möchte deshalb die anstehenden Verordnungsänderungen nutzen, um bereits früher Kosten einzusparen. Dabei soll der Grundsatz gelten: Je höher der Umsatz des Originalpräparats, desto grösser muss der Preisabstand für die Generika sein.
Anpassen will der Bundesrat auch die Kriterien des differenzierten Selbstbehalts. Das BAG geht von zusätzlichen Einsparungen von bis zu 80 Millionen Franken in den nächsten drei Jahren aus.
Rascher Entscheid bei Vergütung
Eine weitere Verordnung betrifft die Vergütung von Medikamenten im Einzelfall. Bisher ist eine Vergütung möglich, wenn keine andere wirksame und zugelassene Therapie zur Verfügung steht und die Krankheit tödlich verlaufen oder schwere und chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann. Der behandelnde Arzt muss ein Gesuch um Kostengutsprache einreichen, über das der Krankenversicherer entscheidet.
Neu soll dieser Entscheid innerhalb von zwei Wochen fallen. Wie bisher bestimmt der Krankenversicherer, zu welchem Preis das Medikament vergütet wird, neu aber höchstens zu neunzig Prozent des Preises auf der Spezialitätenliste. Für importierte Arzneimittel wird der effektive Preis vergütet. In Zukunft sollen Pharmaunternehmen bei der Preisfestlegung mitwirken müssen.