Heute beginnen die Mühlen der Justiz zu mahlen, wenn jemand ein Rauchverbot missachtet oder einen zu kleinen Fisch fängt. Viele solche Bagatelldelikte sollen in Zukunft mit Ordnungsbussen geahndet werden. Das schlägt der Bundesrat vor.
Er hat am Mittwoch eine Änderung des Ordnungsbussengesetzes zu Handen des Parlaments verabschiedet. Welche Delikte im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden, will der Bundesrat später selber in einer Verordnung festlegen. Die vorgeschlagene Revision nennt lediglich die Gesetze, deren geringfügige Übertretung neu eine Ordnungsbusse statt ein Strafverfahren nach sich ziehen soll.
Darunter sind unter anderem das Ausländergesetz, das Asylgesetz, das Waffengesetz, das Alkoholgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Fischereigesetz, das Lebensmittelgesetz und das Jagdgesetz. Bisher wird das Ordnungsbussenverfahren nur für Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes und seit 2013 auch für bestimmte Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes angewendet.
Vielzahl von Delikten
Bereits der Katalog von Strassenverkehrsdelikten umfasse über 20 Seiten, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Bei einer Ausweitung des Ordnungsbussenverfahrens würde die Zahl der Delikte um ein Vielfaches höher. Angesichts der Vielzahl von Übertretungen hält es der Bundesrat für gerechtfertigt, dass er den Katalog der Delikte, die mit einer Ordnungsbusse geahndet werden, selber festlegt. Zuvor will er aber die Kantone dazu anhören.
In der Botschaft nennt er jedoch zahlreiche Beispiele, die sich für das Ordnungsbussenverfahren eignen würden. Darunter sind das Verweigern von Angaben im Asylverfahren, die Verletzung der Preisbekanntgabepflicht, das Sammeln oder Ausreissen seltener Pflanzen, zu schnelles Fahren mit Motorbooten in der Uferzone oder die Missachtung der Leinenpflicht für Hunde im Wald.
Einfachere Verfahren
Die Ausweitung des Ordnungsbussenverfahrens soll dazu führen, dass vor Ort feststellbare Bagatelldelikte rasch und einheitlich sanktioniert werden können. In der Schweiz werden jedes Jahr Hunderttausende von Verbrechen, Vergehen und Übertretungen geahndet, der grösste Teil durch Strafbefehl. Diese Fälle werden also ohnehin nicht vom Richter beurteilt.
Ordnungsbussen vereinfachen das Verfahren noch einmal, indem bei der Bemessung der Strafe weder das Vorleben noch die persönlichen Verhältnisse der beschuldigten Person berücksichtigt werden. In dem Verfahren gibt es keine Widerspruchsmöglichkeiten und keinen Eintrag ins Strafregister.
Darum sollen auch weiterhin nur Bagatelldelikte mit einer Ordnungsbusse sanktioniert werden. Um dies sicherzustellen, will der Bundesrat die maximale Höhe der Ordnungsbusse bei 300 Franken belassen.
Zudem soll der Eindruck vermieden werden, dass mit höheren Ordnungsbussen die Staatskassen aufgebessert werden. Nach Ansicht des Bundesrats rechtfertigt auch die in den letzten 20 Jahren aufgelaufene Teuerung noch keine Erhöhung der maximalen Ordnungsbusse.
Ordnungsbusse für Cannabiskonsum
Die vorgeschlagene Revision war im Vernehmlassungsverfahren mehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Anders als in diesem Rahmen angekündigt soll aber auch der bereits im Ordnungsbussenverfahren geregelte Konsum von Cannabis ins Ordnungsbussengesetz integriert werden.