Der Bundesrat will nicht auf den Einsatz externer Fachkräfte in der Bundesverwaltung verzichten. Er ist aber bereit, Kriterien und Grundsätze für deren Beizug zu formulieren. Auch sollen künftig die Kosten ausgewiesen werden.
Der Bundesrat reagiert damit auf Kritik der parlamentarischen Verwaltungskontrolle. Diese hatte neun Verwaltungseinheiten beleuchtet und war zum Schluss gekommen, dass der Beizug von Mitarbeitenden ohne öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag mit dem Bund undurchsichtig und in vielen Fällen unangemessen sei.
Die ständerätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) richtete in der Folge Empfehlungen an den Bundesrat. Unter anderem empfahl sie, eine Strategie für den Beizug externer Mitarbeitender zu definieren, die Rechtsgrundlagen zu überprüfen und die Transparenz zu erhöhen.
Ausweichmanöver unterbinden
Am Freitag hat der Bundesrat nun seine Stellungnahme veröffentlicht. «Auf den Einsatz externer Fachkräfte kann und soll nicht verzichtet werden», schreibt er. Diese seien nötig, um Arbeitsspitzen kurzfristig zu brechen oder spezifisches Expertenwissen einzuholen.
Aus Sicht des Bundesrates genügen auch die vorhandenen rechtlichen Grundlagen. Die Regierung räumt aber indirekt ein, dass die Verwaltung zuweilen auf externe Fachkräfte ausweicht, weil so Vorgaben umgangen werden können. Solche Ausweichmanöver gelte es zu unterbinden – insbesondere, wenn eine interne Lösung wirtschaftlicher wäre, heisst es in der Stellungnahme.
Mehr Transparenz
Konkret will der Bundesrat bis Mitte 2015 Kriterien und Grundsätze für den Einsatz externer Fachkräfte festlegen. Weiter will er dafür sorgen, dass die Kosten der externen Fachkräfte im Personalaufwand erfasst werden.
Damit die Transparenz erhöht werden könne, seien der Kontenplan und die Kontierungsrichtlinien zu ändern, schreibt der Bundesrat. Die Änderungen könnten allerdings erst 2017 mit der Einführung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung in Kraft treten. Das Modell stellt sicher, dass Verwaltungseinheiten innerhalb ihrer Globalbudgets Mittel zwischen dem Personal- und dem Sachaufwand verschieben können.
Nicht alles voraussehbar
Diese Flexibilität sei nötig, weil zum Zeitpunkt der Budgetierung in der Regel noch nicht feststehe, ob geplante Vorhaben mit eigenem Personal wahrgenommen werden könnten oder ob externe Fachkräfte beigezogen werden müssten, argumentiert der Bundesrat.
Die Kosten dürften also im Budget auch künftig nicht detailliert erfasst werden. Der Bundesrat verspricht jedoch, Erfahrungswerte zu berücksichtigen. Nicht nachkommen will er dagegen der Empfehlung, die Anzahl der externen Mitarbeitenden aufzuführen. Dies sei kaum möglich, da diese Mitarbeitenden teilweise für Tätigkeiten eingesetzt würden, die zum Zeitpunkt der Budgetierung unvorhersehbar seien, macht er geltend.
Kritik an Kostenschätzungen
Einen Teil der Kritik weist der Bundesrat zurück: Das Bild, wonach der Bund flächendeckend gravierende Probleme beim Einsatz externer Mitarbeitender habe, müsse relativiert werden, schreibt er. Auch die im Bericht der Verwaltungskontrolle genannten Zahlen zieht der Bundesrat in Zweifel.
Laut dem Bericht sind die Kosten für externe Mitarbeitende in der Regel 40 bis 50 Prozent höher als für interne. Der Bundesrat erwidert, bisherige Erfahrungen mit der Eingliederung von externen Leistungen bestätigten diesen Wert nicht. Im Rahmen des Budgets 2015 waren bei zwölf Verwaltungseinheiten Leistungen im Umfang von 24 Millionen Franken eingegliedert worden. Die durchschnittliche Entlastung für den Haushalt betrug laut dem Bundesrat 18,5 Prozent.
Wie hoch das Sparpotenzial sei, hänge von verschiedenen Faktoren ab und müsse im Einzelfall eruiert werden, schreibt der Bundesrat. Über die eingeleiteten und abgeschlossenen Massnahmen will er die GPK im Rahmen des Reportings zum Personalmanagement im Frühjahr 2016 informieren.