Der Bundesrat will die Arbeitsbedingungen von Pendelmigrantinnen verbessern, die in der Schweiz in Privathaushalten rund um die Uhr Betagte pflegen. Heute arbeiten und wohnen diese teilweise unter prekären Bedingungen.
Insbesondere die Arbeits- und Ruhezeiten sind rechtlich nicht verbindlich geregelt: Private Haushalte sind dem Arbeitsgesetz nicht unterstellt, die kantonalen Normalarbeitsverträgen lassen Ausnahmen zu, und der nationale Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft beinhaltet nur Vorgaben zum Mindestlohn.
Der Bundesrat strebt nun minimale Vorgaben zur Präsenzzeit an, wie er am Donnerstag mitteilte. Diese soll in Abhängigkeit des Betreuungsbedarfs geregelt werden. Bei seltenen nächtlichen Einsätzen könnten beispielsweise 10 Prozent der Präsenzzeit als Arbeitszeit angerechnet werden. Bei mehrfachen Einsätzen jede Nacht könnten 50 Prozent der Präsenzzeit abgegolten werden.
Kantone unterstützen
Geregelt werden soll das in kantonalen Normalarbeitsverträgen. Der Bundesrat hat das Wirtschaftsdepartement (WBF) beauftragt, bis Mitte 2018 die Kantone beim Erarbeiten eines Modells zu unterstützen.
Weiter will der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und betroffenen Kreisen Informationen bereitstellen. Die Pendelmigrantinnen sollen über ihre Rechte informiert werden, die Anbieter über ihre Pflichten und die Betagten und deren Angehörige über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Betreuung. Der Bundesrat beschloss das auf Basis einer Untersuchung.
Freier Tag nur auf dem Papier
Im Bericht dazu wird eine Betreuerin mit der folgenden Aussage zitiert: «Ja, eigentlich habe ich laut Vertrag einen Tag frei, aber im Vertrag steht ja auch, ich arbeite nur 6 Stunden am Tag. Das ist immer ganz anders in der Realität. Es ist nicht möglich, sich zu wehren, dann sagt die Agentur ‚Ok, wenn dir das zu viel ist, musst du es nur sagen, wir haben 20 andere, die den Job gerne hätten‘. Und das stimmt ja auch.»
Eine andere Betreuerin sagt: «Ich habe auch schon meinen Chef […] gefragt, ob das denn Arbeitszeit ist, wenn ich mit ihr die Freizeit verbringe (lese etc). Er sagt, ja eigentlich schon, aber die Familie sieht das halt anders. Für die ist das keine Arbeit, mit der Dame dazusitzen.»
Aus Polen und Ungarn
Gemäss dem Bericht gibt es in der Schweiz rund 10’000 Pendelmigrantinnen. Sie reisen für eine bestimmte Dauer – in den meisten Fällen für zwei bis vier Wochen – in die Schweiz, um ältere Menschen in deren Zuhause zu betreuen. Danach gehen sie für dieselbe Dauer nach Hause, um später an den gleichen Arbeitsplatz in der Schweiz zurückzukehren.
Pendelmigrantinnen sind in der überwiegenden Mehrheit weiblich, über 45 Jahre alt und stammen primär aus Polen, Ungarn und Ostdeutschland. Viele haben keinen Abschluss im Gesundheitsbereich, aber Erfahrung. Die Betreuerinnen verdienen durchschnittlich 3000 Franken im Monat.
Hohe Profite für Anbieter
Die Preise für die Betreuung betragen zwischen 2500 und 15’000 Franken im Monat, wobei Leistungen der Grundpflege durch die Krankenkasse rückerstattet werden. Fachleute vermuten laut dem Bericht, dass die Anbieter teilweise hohe Profite erzielen. Aktuell sind 63 Anbieter von 24-Stunden-Betreuung in der Schweiz tätig.
Rund 5000 Betagte werden nach diesem Modell betreut. Oft leiden sie unter Demenz oder sind stark pflegebedürftig. Mit der demografischen Entwicklung dürfte die Nachfrage zunehmen, heisst es im Bericht.
Diverse Varianten geprüft
2015 hatte das WBF mögliche Wege dargelegt, um die Arbeitsverhältnisse zu regeln. Zur Diskussion standen eine Unterstellung unter das Arbeitsgesetz, eine spezielle Verordnung, die Verstärkung der kantonalen Normalarbeitsverträge, die Schaffung eines nationalen Normalarbeitsvertrags mit zwingenden Bestimmungen oder eines Gesamtarbeitsvertrags sowie eine Aufklärungspflicht der Arbeitgeber.
Der Bundesrat beauftragte das WBF daraufhin, eine Abschätzung der Regulierungsfolgekosten zu erstellen und eine Diskussion mit den Kantonen, den Sozialpartnern und den Organisationen der Betroffenen zu führen.
Teurere Betreuung
Gemäss dem Bericht entstünden je nach Regelung für die öffentliche Hand und die Krankenkassen jährliche Mehrkosten zwischen 70 Millionen und einer halben Milliarde Franken. Die befragten Anbieter gaben an, sie würden Mehrkosten auf die Klienten überwälzen.
Würde die Präsenzzeit zu 10 Prozent als Arbeitszeit angerechnet und vergütet, wäre mit einem Kostenanstieg von rund 1200 Franken pro Betreuungsverhältnis zu rechnen. Je nach Lösung könnten Betagte ins Heim wechseln müssen. Zudem könnten illegale Angebote zunehmen, warnen die Autoren.