Schweizerinnen und Schweizer sollen weiterhin für 90 Tage ohne Visum in die USA einreisen dürfen. Der Bundesrat hat das Justizdepartement am Mittwoch mit der Ausarbeitung eines Verhandlungsmandats beauftragt. Nötig wird dies, weil die USA mehr Daten wollen.
Datenschutzaspekte und Gegenrecht sollen bei den Verhandlungen über die zwei anzupassenden Vereinbarungen gebührend berücksichtigt werden, teilte die Landesregierung mit. Das US-Parlament hatte die gesetzlichen Grundlagen für die Visa-Waver-Zusammenarbeit abgeändert.
Dazu gehört die verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit insbesondere beim Datenaustausch. DNA-Profile und Fingerabdrücke sollen automatisiert ausgetauscht werden. Auch zu den Anforderungen gehören der Informationsaustausch über mutmassliche oder bekannte Terroristen.
Parlamentskommissionen und Kantone einbezogen
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) soll das Verhandlungsmandat zusammen mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem Verteidigungsdepartement (VBS) ausarbeiten. Die zuständigen Parlamentskommissionen und die Kantone werden einbezogen und konsultiert.
Das Visa-Waiver-Programm in den USA gilt für 36 Länder. Nach Bundesratsangaben wurden die Abkommen mit 30 Ländern bereits angepasst.
Schweizer Reisende können dank dem Programm seit 1986 bis zu 90 Tage visafrei in die USA einreisen. Jährlich besuchen rund 340’000 Schweizerinnen und Schweizer das Land. Bedingung zur Teilnahme am Programm sind Sicherheitsstandards, welche die Teilnehmerstaaten und die USA gemeinsam festlegen.
Zu den Standards für die visafreie Einreise gehören aktuell unter anderem biometrische Reisepässe oder die Bereitschaft, den US-Behörden Daten über verlorene oder gestohlene Pässen offen zu legen.
Bedenken wegen Datenschutz
Die USA drohten der Schweiz mit der Wiedereinführung der Visumspflicht, wenn sie zur Bekämpfung von Terror und schwerer Kriminalität keinen Zugriff auf Schweizer Polizeidatenbanken erhalten. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK) gab bereits bekannt, sie wolle das Dossier eng begleiten.
Besorgt gezeigt hatte sich auch der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür. Als erste Medien die Absicht der USA Anfang Dezember 2011 publik gemacht hatten, sagte er in der „Tagesschau“ des Schweizer Fernsehens: Dieses Ansinnen sei aus Sicht eines unabhängigen Staates „sehr zweifelhaft“.
Ohne Gegenrecht würde die Schweizer Souveränität verletzt. Auch aus datenschützerischer Sicht wäre laut Thür ein Zugriff auf Schweizer Datenbanken heikel. Denn die USA hätten kein vergleichbares Datenschutzrecht. So könnten Daten dort länger aufbewahrt und auch weitergegeben werden.