Bundesrat will nationales Register für Gesundheitsberufe schaffen

Der Bundesrat will ein nationales Register für Physiotherapeuten, Hebammen und andere Gesundheitsberufe schaffen. Ziel des Registers ist es, die Patientensicherheit zu erhöhen und die Berufsausübung nachverfolgen zu können.

Ein Ergotherapeut arbeitet mit einem Patienten (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Bundesrat will ein nationales Register für Physiotherapeuten, Hebammen und andere Gesundheitsberufe schaffen. Ziel des Registers ist es, die Patientensicherheit zu erhöhen und die Berufsausübung nachverfolgen zu können.

Der Bundesrat beauftragte das Departement des Innern sowie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung am Mittwoch, bis im Herbst 2015 eine Gesetzesbotschaft auszuarbeiten. Damit kommt er einer Forderung der kantonalen Gesundheitsdirektoren sowie mehrerer Verbände nach. Diese hatten in der Vernehmlassung zum neuen Gesetz über die Gesundheitsberufe auf die Schaffung eines solchen Registers gedrängt.

Im Register sollen unter anderem Disziplinarmassnahmen festgehalten werden, etwa im Fall von Missbrauch oder Misshandlung von Patienten. Dadurch soll vermieden werden können, dass eine fehlbare Fachperson nach Entzug der Bewilligung in einem anderen Kanton unbemerkt ihre Arbeit wieder aufnimmt.

Das Register soll auf nationaler Ebene geführt werden. Der Bund könnte die Führung des Registers aber auch delegieren, etwa an das Rote Kreuz, wie es beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage hiess.

Einheitliche Anforderungen

Mit dem neuen Gesetz über die Gesundheitsberufe will der Bundesrat die Sicherheit der Patienten auch dank einer Vereinheitlichung der Ausbildungen verbessern. Dies, indem er festlegt, welche Kompetenzen im Rahmen von Fachhochschulstudiengängen erreicht werden sollen.

Das neue Gesetz formuliert gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Ausbildungen in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme sowie Ernährung und Diätetik auf Bachelor-Stufe, wie das BAG mitteilte.

Für alle diese Berufsgruppen soll künftig zudem gelten, was für Ärzte und Zahnärzte heute schon gilt: Wer einen dieser Berufe in «eigener fachlicher Verantwortung» ausüben will, braucht dafür eine Bewilligung des jeweiligen Kantons. Die Berufsausübung in den öffentlich-rechtlichen Spitälern allerdings bleibt weiterhin Sache der Kantone.

Noch offen ist, ob das Gesetz auch Master-Studiengänge und die entsprechende Berufsausübung regeln soll. Dies werde geprüft, schreibt das BAG. Der Bachelor solle aber grundsätzlich der berufsbefähigende Abschluss bleiben. Noch geklärt wird zudem, ob weitere Berufe der Fachhochschulstufe und der höheren Berufsbildung aufgenommen werden sollen.

Förderung der Qualität als Ziel

Übergeordnetes Ziel des Bundesrates ist es, mehr und besser qualifizierte Gesundheitsfachleute auszubilden. Das neue Gesundheitsberufegesetz soll die Ausbildungen attraktiver machen und dadurch sicherstellen, dass in der Schweiz in Zukunft ausreichend gut qualifizierte Gesundheitsfachleute zur Verfügung stehen.

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