Wer eine höhere Berufsausbildung absolviert, zahlt viel mehr für die Kurse als Studierende an Universitäten oder Fachhochschulen. Diese Ungleichbehandlung will der Bundesrat beseitigen.
Er schlägt eine Gesetzesänderung vor, die es dem Bund erlauben würde, die Vorbereitungskurse zu subventionieren. Davon profitieren sollen Absolventinnen und Absolventen von Berufsprüfungen mit eidgenössischem Fachausweis und von höheren Fachprüfungen mit eidgenössischem Diplom.
Als Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann im letzten August die Eckwerte des Projekts vorstellte, sprach er von Mehrkosten von 30’000 Franken, die diese gegenüber einer akademischen Ausbildung zu tragen hätten.
Wie viel Geld künftig zur Unterstützung der höheren Berufsbildung zur Verfügung stehen soll, ist noch nicht klar. Gemäss einer Schätzung des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) sind 60 bis 100 Millionen Franken pro Jahr nötig, um die Hälfte der Kosten für die Vorbereitungskurse zu decken. Auf jede Absolventin und jeden Absolventen würden so zwischen 3300 und 5500 Franken entfallen.
Wie hoch der Beitrag des Bundes an die Vorbereitungskurse genau ausfallen soll, will der Bundesrat erst in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 2017-2020 festlegen. Dort soll auch die Aufteilung zwischen Bund und Kantonen geregelt werden.
Studierende direkt unterstützen
Am Mittwoch hat die Regierung vorerst die Gesetzesgrundlage zur Unterstützung der Vorbereitungskurse in die Vernehmlassung gegeben. Vorgesehen ist, dass nicht die Bildungsinstitutionen, sondern die Studierenden direkt subventioniert werden sollen.
Den Kantonen bleibe es aber frei, wie bis anhin ausgewählte Angebote zu subventionieren, hält der Bundesrat fest. Der Bund seinerseits unterstützt die Durchführung der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen. Die Bundesbeiträge dafür betragen 60 bis 80 Prozent.
Die vorgeschlagene Unterstützung für Absolventinnen und Absolventen von Vorbereitungskursen gehört zum Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung, das der Bundesrat im letzten Sommer beschlossen hat. Sie soll ab 2017 umgesetzt werden. Bereits in Kraft gesetzt hat der Bundesrat einen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung, der für mehr Transparenz sorgt. Die Einführung akademischer Titel in der höheren Berufsbildung lehnt der Bundesrat aber ab.
Die Vernehmlassung über die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG) dauert bis zum 21. April 2015.