Der Bundesrat hat noch nicht entschieden, wie er die Ausschaffungsinitiative umsetzen möchte. Die bisherigen Vorschläge überzeugen ihn offenbar nicht: Das Justizdepartement soll einen weiteren Vorschlag machen.
Der Bundesrat habe die Varianten unter die Lupe genommen, welche die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Initiative präsentiert habe, sagte Bundesratssprecher André Simonazzi am Mittwochabend vor den Medien in Bern.
Im Zentrum der Diskussion habe die Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht gestanden. Der Bundesrat habe nun das Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, eine „dritte Variante“ auszuarbeiten. Bis im Sommer will der Bundesrat dann entscheiden, welche Variante er in die Vernehmlassung schickt.
Die von Justizministerin Simonetta Sommaruga eingesetzte Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Initiative hatte sich nicht einigen können. Während die SVP auf einer wörtlichen Umsetzung beharrte, plädierte die Mehrheit der Arbeitsgruppe für eine Lösung, die nicht gegen Völkerrecht oder das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen würde.
SVP beharrt auf Automatismus
In ihrem Schlussbericht legte die Arbeitsgruppe vergangenen Sommer daher vier Varianten vor: jene der SVP und drei sich ähnelnde Alternativen. Die Variante der SVP sieht vor, dass Ausländer automatisch ausgewiesen werden, wenn sie wegen eines Delikts verurteilt werden, das im Verfassungstext genannt wird. Das Strafmass soll dabei keine Rolle spielen.
Einzige Ausnahme soll nach dem Willen der SVP das Non-Refoulement-Gebot sein, wonach nur ausgewiesen werden darf, wer in der Heimat nicht an Leib und Leben bedroht wäre. Dieser Vorschlag würde jährlich zu rund 16’000 Ausschaffungen führen.
Nur für schwere Delikte
Die anderen drei Varianten würden jährlich rund 3400 Ausschaffungen nach sich ziehen. Ausgeschafft werden sollen nämlich nur Ausländer, die zu einer Strafe von mindestens sechs Monaten oder zu einer Geldstrafe von 180 Tagsätzen verurteilt wurden.
Mit dem Strafmass setzt die Arbeitsgruppe auf jenen Mechanismus, den auch der Gegenvorschlag zur Initiative vorsah. Die vom Volk abgelehnte Vorlage sah aber ein Mindeststrafmass von einem Jahr vor.
Auch bei Sozialmissbrauch
Entgegengekommen ist die Arbeitsgruppe den Initianten auch bei den Delikten. Gemäss der Initiative sollen Ausländer vor allem wegen Sexual- und Gewaltdelikten ausgeschafft werden. Mit einer allgemeinen Klausel will die Arbeitsgruppe aber darüber hinausgehen.
So sollen zahlreiche weitere Tatbestände erfasst werden, deren Schwere mit Raub und Vergewaltigung vergleichbar ist. Auch bei Sozialmissbrauch soll die Landesverweisung zwingend sein. Dazu würde im Strafgesetz ein neuer Tatbestand geschaffen.