Schweizer Casinos sollen künftig Roulette, Blackjack und andere Geldspiele auch im Internet anbieten dürfen. Und kleine Pokerturniere ausserhalb von Spielbanken sollen neu zugelassen werden. An diesen Vorschlägen hält der Bundesrat nach der Vernehmlassung fest.
Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch die Botschaft zum neuen Geldspielegesetz. Dieses soll einerseits besser vor Spielsucht und Wettmanipulationen schützen, bringt andererseits in einigen Bereichen auch Lockerungen.
So sollen Casinos neu auch Geldspiele im Internet anbieten dürfen. Die Casinos müssen dafür um eine Erweiterung ihrer Konzession ersuchen. Weiter sollen Pokerturniere mit kleinen Einsätzen auch ausserhalb der Spielbanken erlaubt werden.
Andere Geldspielturniere mit kleinen Einsätzen sollen jedoch ausserhalb Casinos weiterhin verboten sein. Ursprünglich hatte der Bundesrat auch diese erlauben wollen, nach der Vernehmlassung sah er jedoch davon ab. Im privaten Kreis soll wie bis anhin ohne Bewilligung um Geld gespielt werden dürfen.
Steuerfreie Lottogewinne
Eine anderer Vorschlag des Bundesrates dürfte die Lottospieler freuen: Wer im Lotto gewinnt, soll seinen Gewinn künftig nicht mehr als Einkommen versteuern müssen; dasselbe gilt für Wettgewinne. Mit dieser Änderung will der Bundesrat eine Ungleichbehandlung beheben, denn Casino-Gewinne unterliegen bereits heute weder der Einkommens- noch der Verrechnungssteuer.
Neben diesen Lockerungen will der Bundesrat mit dem neuen Gesetz auch den Schutz vor Spielsucht verbessern. Die Kantone sollen verpflichtet sein, Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel zu ergreifen und Behandlungen für spielsüchtige Personen anzubieten.
Sperrung von illegalen Online-Casinos
Gleichzeitig will der Bundesrat gegen illegale Spielangebote vorgehen. Dazu sollen die Strafbestimmungen modernisiert werden, und der Zugang zu illegalen Online-Geldspielangeboten im Ausland soll gesperrt werden können. Zu Schweizer Online-Casinos sollen nur volljährige Personen Zugang haben.
Nach Kritik in der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat auf die Schaffung einer Konsultativkommission zur Bekämpfung von Spielsucht. Suchtfachverbände sowie SP, Grüne und SVP hatten sich für eine solche Kommission ausgesprochen. Gesamthaft gesehen werde die Massnahme aber eher abgelehnt, heisst es in der Botschaft. Casino-Betreiber und Swisslos hatten sich dagegen gestellt, und auch CVP und FDP zweifelten an Nutzen und Effizienz einer solchen Kommission.
Mit dem neuen Gesetz soll weiter der Schutz vor Geldwäscherei verbessert werden. Spielbanken und die Veranstalter der potenziell gefährlichsten Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele werden dem Geldwäschereigesetz unterstellt. Keine Änderung bringt das Gesetz bei der Spielbankenabgabe – diese bleibt im Grundsatz für die AHV/IV bestimmt. Die Erträge aus Lotterien und Sportwetten werden weiterhin für gemeinnützige Zwecke eingesetzt.
«Existenzielle Gefährdung der Branche»
Die Casinos hatten sich vehement gegen das aus ihrer Sicht zu restriktive neue Geldspielgesetz gewehrt. Philipp Sprenger, Verwaltungsrat der Swiss Casinos Holding, hatte von einer «existenziellen Gefährdung der Branche» gesprochen. Die Suchtfachverbände wiederum befanden, es bestünden «einige gravierende Lücken» beim Spielerschutz.
Mit dem neuen Gesetz über Geldspiele setzt der Bundesrat den Verfassungsartikel über Geldspiel um, den das Stimmvolk im März 2012 mit grosser Mehrheit verabschiedet hatte. Bisher sind Geldspiele in zwei Gesetzen geregelt, eines davon stammt aus dem Jahr 1923.