Voraussichtlich am 1. Juli 2013 tritt Kroatien der EU bei. Danach sollen auch Kroatinnen und Kroaten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt erhalten. Dafür muss das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU erweitert werden.
Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, die nötigen Verhandlungen mit der EU aufzunehmen. Das Mandat will er erst nach Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments, der Kantone und der Sozialpartner definitiv verabschieden. Im Klima der aktuellen Debatte über die Zuwanderung steht aber schon heute fest, dass die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien für den Bundesrat kein Spaziergang wird.
Vor den Bundeshausmedien hob Justizministerin Simonetta Sommaruga die Bedeutung des Landes für die Schweiz hervor: Kroatien mit seiner kleinen, aber stabilen Wirtschaft sei der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz in der Region Südosteuropa. Und schon heute gebe es eine kroatische Gemeinschaft von 33’000 Personen in der Schweiz.
Bei der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien steht die Schweiz unter Druck, pocht die EU doch auf der Gleichbehandlung ihrer Mitglieder. In einer Mitteilung betonte der Bundesrat denn auch, dass die Ausdehnung des Abkommens das Fortbestehen der Personenfreizügigkeit und damit den bilateralen Weg mit der EU sichere. „Die Ausdehnung ist eine Fortsetzung des bilateralen Wegs“, sagte Sommaruga vor den Medien.
Knacknuss Übergangsfristen
Über den Zeitplan für die Verhandlungen konnte sie keine Angaben machen. Hingegen hielt die Bundesrätin fest, dass die Schweiz ähnliche Übergangsfristen für den Zugang zum Arbeitsmarkt erwartet wie bei den beiden Erweiterungsschritten in der Vergangenheit.
Für die osteuropäischen EU-Staaten (EU-8) konnte damals der Zugang fünf Jahre lang eingeschränkt werden, für Rumänien und Bulgarien gilt eine Übergangsfrist von sieben Jahren bis Ende 2016. Für beide Gruppen hat sich die Schweiz die so genannte Ventilklausel ausbedungen: Bei einer Störung des Arbeitsmarkts können während drei weiteren Jahren Kontingente festgelegt werden. Derzeit gilt diese Politik für die EU-8.
Um diese Beschränkungen dürften sich die Verhandlungen mit der EU vorab drehen. Bei der Verabschiedung ihres Verhandlungsmandats im Oktober machte die EU klar, dass sie der Schweiz ähnliche Übergangszeiten gewähren will, wie sie für die bisherigen EU-Mitgliedstaaten gelten. Laut Beitrittsvertrag für Kroatien können diese den freien Personenverkehr für Bürgerinnen und Bürger aus Kroatien sieben Jahre lang beschränken. Von einer Ventilklausel ist nicht die Rede.
Sommaruga optimistisch
Mit deren Anrufung hatte der Bundesrat letzten Frühling den Unmut der EU erregt. Sommaruga glaubt jedoch nicht, dass dies die anstehenden Verhandlungen erschweren könnte. Die Schweiz habe diesbezüglich eine klare Abmachung mit der EU, sagte sie. Auch die stockenden Verhandlungen über institutionelle Fragen sieht sie nicht als Hindernis: Es gebe keine Verknüpfung der beiden Bereiche, versicherte sie.
Eine weitere Knacknuss könnten allfällige Kohäsionszahlungen der Schweiz sein: Innerhalb der EU wird bereits über diese Frage diskutiert, eine Zahl kursiert jedoch noch nicht. Sommaruga gab sich dazu zugeknöpft: „Bisher ist die Frage nicht gestellt worden“, sagte sie. Eine Zahlung wäre aber wie immer „fakultativ“.
Jede Kohäsionszahlung würde in einer Volksabstimmung zur Hypothek. Dass es dazu kommt, ist nicht ausgeschlossen, da der Bundesbeschluss über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit dem fakultativen Referendum untersteht. Bei der letzten Erweiterung auf Bulgarien und Rumänien hatte die SVP das Referendum ergriffen, war aber gescheitert. Heute bekämpft die Partei die Personenfreizügigkeit mit einer Initiative.