Künftig soll es nur noch zwei statt drei Mehrwertsteuersätze geben. Für das Gastgewerbe und die Hotellerie soll der tiefere Satz gelten. So wollte es das Parlament. Der Bundesrat hat aufgezeigt, wie er den Auftrag umsetzen will: Mit einer Erhöhung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes.
Das Parlament hatte die ursprünglichen Pläne des Bundesrates für eine Mehrwertsteuerreform abgelehnt und den Bundesrat beauftragt, ein Zwei-Satz-Modell vorzulegen, das die meisten heute geltenden Ausnahmen beibehält.
Dem reduzierten Steuersatz zu unterstellen seien wie bisher die Nahrungsmittel und neu das Gastgewerbe und die Beherbergung, für die heute ein Sondersatz gilt. Steuererhöhungen seien zu vermeiden, verlangte das Parlament.
Steuerausfälle von 800 Millionen
Aus Sicht des Bundesrates ist es aber unumgänglich, die Steuerausfälle zu kompensieren, die mit der Neuerung verbunden sind: Werden Restaurants und Hotels entlastet, nimmt die Belastung für andere zu.
Die Besteuerung von gastgewerblichen Leistungen und Beherbergungsleistungen zum reduzierten Satz hätte nämlich jährliche Mindereinnahmen zwischen 760 und 810 Millionen Franken zur Folge.
Dies könne der Bundeshaushalt kaum verkraften, hält der Bundesrat fest. Für ihn komme deshalb nur eine ertragsneutrale Umsetzung des Auftrages in Frage, und dafür sei eine Erhöhung des reduzierten Steuersatzes nötig.
Reduzierter Satz neu zwischen 2,8 und 3,8 Prozent
Der Bundesrat schlägt zwei Varianten vor. Die Minimalvariante, die er als „Hauptvariante“ bezeichnet, sieht nur für Nahrungsmittel sowie das Gastgewerbe und Beherberungsleistungen den reduzierten Steuersatz vor.
Für die übrigen Leistungen – auch für heutige Ausnahmen wie Kultur, Sport, Zeitungen oder Medikamente – würde der Normalsatz von 8 Prozent gelten. Der reduzierte Satz würde mit dieser Variante von bisher 2,5 auf 2,8 Prozent angehoben.
Bei der Maximalvariante würde der tiefere Satz für alle bisher zum reduzierten Satz steuerbaren Leistungen sowie für das Gastgewerbe und die Hotellerie gelten. Damit die Steuerausfälle kompensiert werden könnten, müsste der reduzierte Satz aber von 2,5 auf 3,8 Prozent erhöht werden.
Belastung für Familien, Entlastung für Reiche
Sowohl die Minimal- als auch die Maximalvariante würden für die meisten Haushalte eine Mehrbelastung bedeuten. Am meisten betroffen wären Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Profitieren könnten dagegen jene in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen.
Dies liegt daran, dass ärmere Haushalte – vor allem solche mit Kindern sowie Rentnerhaushalte – nur geringe Ausgaben für Restaurants und Hotels haben, aber überdurchschnittliche Ausgaben für Nahrungsmittel und andere Produkte, die neu mehr kosten würden. Für sie ergäbe sich nach der Minimalvariante eine Mehrbelastung von etwa 10 Franken pro Monat.
Für andere Haushalte mit einem Einkommen unter 6799 Franken pro Monat läge die Mehrbelastung nach den Berechnungen des Bundes bei 5 bis 6 Franken. Bei der Maximalvariante läge die Belastung etwas tiefer. Profitieren würden allerdings bei beiden Varianten nur Haushalte mit einem Einkommen von über 12’500 Franken pro Monat.
Weniger Geld für AHV und IV
Das Zwei-Satz-Modell hätte auch Mindereinnahmen für die AHV und die IV zur Folge. Für die AHV betrügen die Ausfälle bis zu 84 Millionen Franken, für die IV bis zu 44 Millionen.
Der Bundesrat hatte ursprünglich einen Einheitssteuersatz angestrebt. Zudem wollte er die meisten Ausnahmen aufheben. Nach dem neuen Vorschlag sollen nun lediglich die Ausnahmen für die reservierten Dienste der Post, den Verkauf amtlicher Wertzeichen und für die Schiedsgerichtsbarkeit in jedem Fall gestrichen werden.
Die ursprünglichen Ziele könnten damit nicht mehr verwirklicht werden, hält der Bundesrat fest. Mit der Reform liessen sich weder administrative Kosten der Wirtschaft senken noch die real verfügbaren Einkommen erhöhen.
Bundesrat dagegen
Der Bundesrat macht keinen Hehl daraus, dass er den reduzierten Satz für Gastgewerbe und Hotellerie ablehnt. Es handle sich nicht um lebensnotwendige Leistungen, gibt er zu bedenken. Entscheiden wird das Volk: Die Aufhebung des heute geltenden Sondersatzes für Beherbergungsleistungen setzt eine Änderung der Bundesverfassung voraus.
Zuerst geht die Vorlage nun aber ans Parlament. Der Bundesrat hat auch weitere Änderungen eingebaut. So will er die Margenbesteuerung für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten wieder einführen, wie es das Parlament mit einer Motion verlangt hatte. Weiter soll die absolute Verjährungsfrist für Mehrwertsteuerverfahren von 10 auf 15 Jahre verlängert werden.