Der Bundesrat will den Spielraum für das Bauen ausserhalb von Bauzonen vergrössern. Wer die neuen Freiheiten nutzt, soll dies aber anderswo ausgleichen müssen.
Das schlägt der Bundesrat mit der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes vor, die er am Donnerstag in die Vernehmlassung geschickt hat. Ziel ist es, dass ausserhalb von Bauzonen insgesamt keine grösseren, intensiveren oder störenden Nutzungen als bisher entstehen.
Der Kompensationsmechanismus soll im kantonalen Richtplan festgelegt werden. Der konkrete Ausgleich findet im Baubewilligungsverfahren statt. Dabei muss der Bauwillige nachweisen, dass er die Mehrnutzung ausserhalb der Bauzone kompensiert.
Bei Speziallandwirtschaftszonen und weiteren speziellen Zonen ausserhalb der Bauzone – beispielsweise Zonen für Sport, Tourismus, Materialabbau oder Deponien – will der Bundesrat die Schraube hingegen anziehen. Es sei wenig plausibel, lediglich an die Ausscheidung von Bauzonen strenge Voraussetzungen zu knüpfen, an die Ausscheidung von Speziallandwirtschaftszonen und weiteren speziellen Zonen aber vergleichsweise tiefe Anforderungen zu stellen.
Der Bundesrat hatte schon im Dezember 2014 eine weitere Revision des Raumplanungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, war damit in der Vernehmlassung aber auf Kritik gestossen. Bei den nun vorgeschlagenen Änderungen handelt es sich um einen überarbeiteten Vorentwurf. Einige Elemente der Vorlage sind darin weiterhin enthalten. Zudem soll die hobbymässige Kleintierhaltung neu geregelt werden.