Bundesrat will Regeln für die Adoption lockern

Die Adoption von Stiefkindern soll künftig nicht mehr nur Ehepaaren möglich sein, sondern auch Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft. Der Bundesrat hat am Freitag entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt.

Adoption soll auch ohne Ehe möglich sein (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Adoption von Stiefkindern soll künftig nicht mehr nur Ehepaaren möglich sein, sondern auch Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft. Der Bundesrat hat am Freitag entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt.

Eine weitere Öffnung stellt der Bundesrat als Variante zur Diskussion: Die Adoption von Stiefkindern soll auch Paaren offenstehen, die weder verheiratet sind noch ihre Partnerschaft eintragen liessen. Voraussetzung wäre eine faktische Lebensgemeinschaft.

Diese zivilstandsunabhängige Möglichkeit der Stiefkindadoption berücksichtige die gesellschaftliche Entwicklung, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). In über 10’000 Privathaushalten würden Kinder in faktischen Lebensgemeinschaften aufwachsen.

Das Parlament hat verschiedene Vorstösse zum Thema Adoption angenommen. Zuletzt beauftragte es den Bundesrat damit, die Adoption von Stiefkindern in einer eingetragenen Partnerschaft zuzulassen.

Der Bundesrat stellt weiter zur Diskussion, die Voraussetzungen für eine Adoption zu lockern. So soll das Mindestalter für Adoptionen von 35 auf 28 gesenkt werden. Ein Höchstalter soll es nicht mehr geben.

Schliesslich schlägt der Bundesrat vor, das Adoptionsgeheimnis für leibliche Eltern zu lockern, die Informationen über das zur Adoption freigegebene Kind erhalten möchten oder dieses Kind suchen. Das Kind hat schon heute einen Anspruch darauf, seine Abstammung zu kennen.

Homosexuelle zufrieden…

Die Dachverbände der Schwulen- und Lesbenorganisationen begrüssten die Vernehmlassung zur Absicherung von Regenbogenfamilien. Damit würden mehrere Tausend Kinder geschützt, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, teilten die Organisationen mit.

Damit werde die bestehende Diskriminierung zumindest teilweise beseitigt. Kinder in Regenbogenfamilien lebten nämlich in den meisten Fällen mit zwei Elternteilen zusammen, doch rechtlich werde nur einer von beiden anerkannt. Bisher werde diesen Kindern allein wegen der sexuellen Orientierung ihrer Eltern faktisch der zweite rechtliche Elternteil verwehrt.

Aus der Sicht des Dachverbandes Regenbogenfamilien und der Schweizer LGBT-Dachorganisationen besteht aber weiterer Handlungsbedarf. Denn die Stiefkindadoption bringe zwar eine wichtige, aber nur punktuelle Verbesserung der rechtlichen Situation. Eine volle Gleichstellung in sämtlichen Lebensbereichen könne am Ende durch nichts anderes als die Öffnung der Ehe erreicht werden.

…Bischöfe unzufrieden

Die Schweizer Bischöfe sind mit der geplanten Ausweitung des Adoptionsrechts unzufrieden. Im Vordergrund stehen müsse das Kindeswohl, sagte der Sprecher der Bischofskonferenz, Walter Müller, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

«Die Kinder haben ein Anrecht auf einen Vater und eine Mutter. In einer Partnerschaft fehlt es aber an dieser Komplementarität», sagte Müller weiter. Die Schweizerische Bischofskonferenz hatte sich seinerzeit auch gegen die registrierte Partnerschaft von Gleichgeschlechtlichen geäussert.

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