Bestechung bei der Vergabe von Sportanlässen wie Fussball-Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen soll in der Schweiz schärfer verfolgt werden. Dazu schlägt der Bundesrat vor, die Bestechung unter Privaten von Amtes wegen zu verfolgen.
Bei Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit der Vergabe von Sportanlässen, wie mit den Fussball-WM 2018 (Russland) und 2022 (Katar) geschehen, sind den Behörden heute die Hände gebunden. Zu einer Verfolgung kommt es nur, wenn eine Anzeige eingereicht wird – und zudem muss eine Marktverzerrung oder Wettbewerbsverfälschung vorliegen, was nicht selbstverständlich ist.
Die international immer wieder kritisierte Rechtslage will der Bundesrat verschärfen, wie das Bundesamt für Justiz am Mittwoch mitteilte. Wie Ende Jahr in einem Bericht zu Korruption im Sport angekündigt, will er solche Bestechungsfälle neu im Strafgesetzbuch und neu als Offizialdelikt regeln. Dazu schickte er eine Vorlage in die Vernehmlassung, die bis am 5. September dauert.
Konkret soll die Privatbestechung damit nicht mehr im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt sein. Dort wurde der Passus vor sechs Jahren eingefügt. Dem Bund sind aber keine Verurteilungen bekannt.
Relevant ist Sportkorruption für die Schweiz vor allem deshalb, weil grosse Sportorganisationen wie der Weltfussballverband (FIFA), der Europäische Fussballverband (UEFA) oder das Internationale Olympische Komitee (IOC) in der Schweiz beheimatet sind. Diese profitieren auch von vorteilhaften Steuerbedingungen.
Bestechungen bei der Vergabe grosser Sportanlässe würden mit den Änderungen strafbar, heisst es weiter. Strafbar ist nach den neuen Regeln, wer besticht und wer sich bestechen lässt. Das gilt selbst dann, wenn ein Sportverein das Bestechungsgeld erhält. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Sanktionen können auch gegen ein Unternehmen ausgesprochen werden.
Mit Sportverbänden seien immer mehr auch grosse wirtschaftliche Interessen verbunden, hält der Bundesrat fest. Zudem profitierten die Verbände von beträchtlichen öffentlichen Geldern, beispielsweise durch die Unterstützung der öffentlichen Hand bei Sportanlässen. Aus diesen Gründen besteht aus Sicht des Bundesrates ein öffentliches Interesse, Bestechung zu bekämpfen.
Der Bundesrat reagiert mit der neuen Regelung auf Vorstösse, die das Parlament angenommen hat, aber auch auf Druck von aussen. Die Anti-Korruptionsgruppe GRECO – ein Gremium im Rahmen des Europarates – empfahl der Schweiz, die Privatbestechung wirksamer zu verfolgen. GRECO ist vor allem auch dadurch bekannt geworden, weil sie mehr Transparenz in der Schweizer Parteienfinanzierung verlangt.
Zusätzlich zur Privatbestechung will der Bundesrat auch die Strafbarkeit von Bestechung von Amtsträgern ausbauen. Strafbar soll auch sein, wenn ein Amtsträger jemandem einen Vorteil gewährt aufgrund einer Bestechung, bei der nicht der Amtsträger, sondern eine ihm nahestehende Person einen Nutzen erhält.
Obwohl der Bundesrat Probleme mit einzelnen Korruptionsskandalen einräumt, hält er auch fest, dass die Schweiz heute zu den am wenigsten von Korruption betroffenen Ländern gehöre. Das zeigten die Analysen internationaler Organisationen innerhalb der OECD oder der UNO.