Der Bundesrat kommt dem Tessin und den anderen Grenzregionen entgegen: Er will die Steuerschlupflöcher für ausländische Unternehmen, die in der Schweiz vorübergehende Leistungen erbringen, schliessen.
Heute sind ausländische Unternehmen, die in der Schweiz vorübergehende Leistungen erbringen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, sofern ihr jährlicher Umsatz in der Schweiz nicht mehr als 100’000 Franken beträgt. Neu soll der weltweite Umsatz massgebend sein, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Die Grenze bleibt bei 100’000 Franken.
Zudem sollen in Zukunft alle ausländischen Unternehmen dieser Art eine Schweizer Mehrwertsteuernummer angeben müssen. Dies im Rahmen des bestehenden Online-Meldeverfahrens. So könne die Steuerverwaltung eine allfällige Mehrwertsteuerpflicht besser durchsetzen können, heisst es in der Mitteilung.
Reaktion auf Klagen
Den Anstoss zu dieser zweiten Neuerung hatte eine Motion des Tessiner Nationalrats Ignazio Cassis (FDP) gegeben, die im vergangenen Jahr im Parlament eine Mehrheit fand.
Das Tessin beklagt sich wie andere Grenzregionen schon lange über den Wettbewerbsvorteil für ausländische Unternehmen durch das geltende Mehrwertsteuergesetz. Mit den beiden Massnahmen, die er am Mittwoch beschloss, hat der Bundesrat nun auf die Klagen reagiert.
Der Wechsel vom Umsatz in der Schweiz zum weltweiten Umsatz soll über die laufende Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes erfolgen. Die Massnahme, dass ausländische Firmen über eine Schweizer Mehrwertsteuernummer verfügen müssen, soll wiederum gemeinsam vom Finanzdepartement und dem Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartement (EJPD) umgesetzt werden.
Mehreinnahmen von 10 Millionen
Dass in Zukunft neu der weltweite Umsatz für die Mehrwertsteuerpflicht massgebend sein soll, hatte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf bereits im März angekündigt. Damit würden praktisch alle vorübergehend in der Schweiz tätigen Unternehmen erfasst, da kaum eine Firma unter dieser Grenze wirtschafte, sagte Widmer-Schlumpf damals. «Ich gehe davon aus, dass wir dieses Problem damit gelöst haben.»
Selbst jene Unternehmen, die in der Schweiz mehr als 100’000 Franken erzielen und damit bereits heute eigentlich Mehrwertsteuern entrichten müssten, täten dies fälschlicherweise oft nicht, teilte das EFD am Mittwoch mit. Die obligatorische Nennung einer Schweizer Mehrwertsteuernummer soll hier nun Abhilfe schaffen.
Die jährlichen Mehreinnahmen durch die Massnahme schätzt der Bundesrat auf mindestens 10 Millionen Franken.