Im Steuerstreit mit den USA schlägt der Bundesrat nach dem Nein des Parlaments zur «Lex USA» einen neuen Weg vor. Die Banken erhalten die Möglichkeit, beim Bund Einzelbewilligungen zu beantragen, um Daten an die US-Behörden auszuliefern. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Eckwerte dazu festgelegt.
Zur Diskussion stand auch eine Lösung mit einer Verordnung. Der Bundesrat hat sich aber für die Einzelbewilligungen gestützt auf Artikel 271 des Strafgesetzbuches entschieden. Erhalten die Banken eine Bewilligung, gilt eine Datenlieferung nicht als strafbare Handlung für einen fremden Staat.
Die Banken müssen jedoch den Persönlichkeitsrechten von Mitarbeitenden, Anwälten und Treuhändern und anderen betroffenen Dritten Rechnung tragen, wie das Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Sie müssen diese informieren. Bei den Mitarbeiterdaten gibt es weitere Auflagen, unter anderem ein Diskriminierungsschutz.
Banken auf Leaver-Listen gelten als Dritte
Als betroffene Dritte gelten auch die auf den sogenannten Leaver-Listen («Abschleicher»-Listen) aufgeführten Empfängerbanken. Diese enthalten nicht-personalisierte Daten im Zusammenhang mit der Schliessung von Konten und dem damit verbundenen Transfer von Geldern auf andere Banken.
Kundendaten dürfen mit der Bewilligung gemäss Artikel 271 des Strafgesetzbuches nicht ausgehändigt werden. Diese dürfen nur im Rahmen der bestehenden Abkommen mit den USA auf dem Weg der Amtshilfe übermittelt werden.
Weitere Gespräche mit den USA
Auf die Bewilligungen angewiesen sind zunächst jene Banken, gegen die bereits ein Strafverfahren eröffnet wurde. Für die Banken, gegen die noch kein Verfahren eröffnet wurde, führt der Bund weitere Gespräche mit den US-Behörden über ein Programm zur Vergangenheitsregelung. Bei einer Teilnahme an einem solchen Programm benötigten aber auch diese Banken eine Bewilligung, schreibt das EFD.
Das Parlament hatte in der Sommersession ein Gesetz abgelehnt, das den Banken ermöglicht hätte, während eines Jahres mit den US-Behörden zu kooperieren, ohne Schweizer Recht zu verletzen. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnte in der Folge vor einer Eskalation des Steuerstreits.
Ohne das Gesetz könnten die Banken die Anforderungen der USA nicht vollumfänglich erfüllen, sagte sie. Daten von Bankmitarbeitenden, Treuhändern und Anwälten könnten ohne das Gesetz nur mit Einwilligung der Betroffenen oder bei überwiegendem öffentlichen Interesse an die US-Behörden ausgehändigt werden. Beide Voraussetzungen seien wohl nicht erfüllt.