Bundesrat will umfassendes Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter

Kinder sowie kranke und alte Menschen sollen besser vor Sexual- und anderen Gewalttätern geschützt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zu Gesetzesänderungen verabschiedet, die als indirekter Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative dienen sollen.

Der Bundesrat will ein Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter (Symbolbild) (Bild: sda)

Kinder sowie kranke und alte Menschen sollen besser vor Sexual- und anderen Gewalttätern geschützt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zu Gesetzesänderungen verabschiedet, die als indirekter Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative dienen sollen.

Die Initiative der Vereinigung „Marche Blanche“ verlangt, dass verurteilte Pädosexuelle nie mehr mit Minderjährigen oder Abhängigen arbeiten dürfen. Der Bundesrat hält fest, er teile das Anliegen, wolle mit der Gesetzesrevision aber weiter gehen und rascher handeln.

Heute kann ein Berufsverbot nur dann verhängt werden, wenn die Tat bei der Ausübung eines Berufs begangen wurde. Ausserdem gilt das Berufsverbot höchstens fünf Jahre. Ausserberufliche Tätigkeiten – etwa in Sportvereinen – können nicht verboten werden.

Auch Vereinstätigkeiten verbieten

Der Bundesrat will dies ändern und das Berufsverbot zu einem umfassenden Tätigkeitsverbot ausweiten. Neu sollen also auch Tätigkeiten in Vereinen verboten werden können. Weiter soll ein Verbot auch dann verhängt werden können, wenn der Täter das Delikt nicht in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen hat.

Schliesslich sollen bestimmte Sexualstraftaten gegen Minderjährige und besonders schutzbedürftige Menschen zwingend zu einem Tätigkeitsverbot führen, wenn nötig zu einem lebenslangen. Das Tätigkeitsverbot soll durch ein Kontakt- und Rayonverbot ergänzt werden. Dieses würde das mögliche Opfer beispielsweise vor Nachstellungen schützen.

Kein Obligatorium für Arbeitgeber

Arbeitgeber und Verantwortliche der Vereine und Organisationen können einen Strafregisterauszug einholen, bevor sie jemanden einstellen. So würden sie erfahren, ob gegen die Person ein Tätigkeits- oder Rayonverbot ausgesprochen wurde. Auf das ursprünglich vorgeschlagene Obligatorium hat der Bundesrat nach Kritik in der Vernehmlassung verzichtet: Er will Organisationen nicht dazu zwingen, den Strafregisterauszug einzuholen.

Weiter hat der Bundesrat beschlossen, dass bei Tätigkeitsverboten, die wegen der Tat zwingend verhängt werden müssen, eine Bewährungshilfe für die Überwachung und Betreuung angeordnet werden soll. Für die technische Überwachung eines Kontakt- und Rayonverbots kann die zuständige Behörde elektronische Mittel wie GPS-Geräte einsetzen.

Initiative mangelhaft

Die Volksinitiative weist aus Sicht des Bundesrates Mängel auf. Sie enthalte unbestimmte Begriffe und sei interpretationsbedürftig, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Ausserdem sei sie unvollständig, da sie ein Tätigkeitsverbot nur bei Sexualstraftaten, nicht aber bei Gewaltdelikten verlange.

Schliesslich lasse die Initiative den Gerichten keinen Ermessensspielraum, da diese bei jeder Verurteilung – unabhängig vom Strafmass – zwingend ein lebenslanges Tätigkeitsverbot anordnen müssten. Dieser Automatismus stehe im Widerspruch zu dem in der Bundesverfassung und im Völkerrecht verankerten Grundsatz der Verhältnismässigkeit, der bei einer Einschränkung von Grundrechten beachtet werden müsse, schreibt das EJPD.

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