Einreisesperren gegen Ausländerinnen und Ausländer können weiterhin vorübergehend aufgehoben werden. Dies ist etwa beim Tod eines nahen Verwandten oder der Geburt eines Kindes möglich. Eine Verschärfung der Vorschriften lehnt der Bundesrat ab.
Auslöser der Überprüfung war ein Postulat aus dem Ständerat. Dieser wollte wissen, unter welchen Bedingungen Einreisesperren aufgehoben werden und ob es Missbräuche gibt. In seinem am Freitag veröffentlichten Bericht stellt der Bundesrat fest, dass Missbräuche äusserst selten seien.
Die betroffenen Personen hätten ein hohes Interesse, sich während der Dauer der Aufhebung der Einreisesperre an die Rechtsordnung zu halten. Andernfalls riskierten sie, keine befristete Aufhebung mehr zu erhalten oder gar eine eine Verlängerung der Einreisesperre, schreibt der Bundesrat.
Er will daher die Möglichkeit beibehalten, Einreiseverbote aufzuheben. Die Weisungen werden jedoch präzisiert: Ein Einreiseverbot wegen Verstosses gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung darf nur aufgehoben werden, wenn sich die betroffene Person über längere Zeit im Ausland wohl verhalten hat. Bei Missbrauch wird grundsätzlich keine Aufhebung mehr gewährt.
Das Bundesamt für Migration hebt pro Jahr rund 400 Einreiseverbote auf, die meisten jedoch befristet. Jährlich werden 8000 bis 10’000 Einreiseverbote verhängt, in Kraft sind derzeit über 42’000. Grund ist meist die Verletzung ausländerrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Vorschriften.