Künftig soll es bei der künstlichen Befruchtung erlaubt sein, Embryonen vor der Einpflanzung auf schwere Erbkrankheiten zu untersuchen. Der Bundesrat will die heute verbotene Präimplantationsdiagnostik unter strengen Auflagen zulassen.
Das Thema sei äusserst sensibel, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Donnerstag vor den Medien in Bern. Die Frage nach den Grenzen sei unumgänglich, sie müsse politisch und gesellschaftlich diskutiert werden.
Nach dem Willen des Bundesrates sollen Embryonen künftig auf schwere Erbkrankheiten wie die Mukoviszidose und die spinale Muskelatrophie untersucht werden dürfen. Paare, bei welchen wegen ihrer genetischen Veranlagung die Gefahr besteht, dass ihr Kind von einer solchen Erbkrankheit betroffen sein könnte, dürften den Embryo also vor der Einpflanzung untersuchen lassen.
Nicht für Down-Syndrom
Alle anderen Anwendungsmöglichkeiten sollen verboten bleiben. So soll es auch künftig nicht erlaubt sein, Embryonen auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) zu testen. In der Pränataldiagnostik – der Untersuchung des Embryos im Mutterleib – ist dies erlaubt, die Diagnose führt mitunter zu einer Abtreibung.
Berset räumte ein, dass dies nicht unproblematisch sei. Er rief aber in Erinnerung, dass die heutige Situation mit dem gänzlichen Verbot der Präimplantationsdiagnostik noch grössere Widersprüche berge, da auch schwere Erbkrankheiten erst im Mutterleib diagnostiziert werden dürften.
Nicht für Spender-Geschwister
Verboten bleiben soll die Präimplantationsdiagnostik auch für die Auswahl so genannter Retter-Babys. Es darf also nicht abgeklärt werden, ob ein Embryo geeignet wäre, später für ein krankes Geschwister Organe oder Gewebe zu spenden. Das Bundesamt für Gesundheit rechnet damit, dass mit den neuen Regeln jährlich zwischen 50 und 100 Untersuchungen an Embryonen ausserhalb des Mutterleibs durchgeführt würden.
Der Bundesrat sei sich bewusst, dass in der Fortpflanzungsmedizin stets das Risiko der Eugenik bestehe, also der Auswahl gewünschter Eigenschaften, beteuerte Berset. Aus diesem Grund wolle er strenge Rahmenbedingungen. Ein Screenig – eine breit angelegte Suche nach genetischen Risiken – komme für ihn nicht in Frage.
Neu acht Embryonen
Zulassen will der Bundesrat aber, dass Eltern, die auf die künstliche Befruchtung zurückgreifen, pro Behandlungszyklus neu acht Embryonen in vitro entwickeln lassen dürfen. Derzeit ist die Zahl auf drei beschränkt („Dreier-Regel“).
Damit will der Bundesrat ermöglichen, dass erblich vorbelastete Paare im Rahmen der Fortpflanzungsmedizin die gleichen Chancen auf einen übertragbaren Embryo erhalten wie unbelastete Paare. Generell aufheben will der Bundesrat das Verbot, Embryonen aufzubewahren, um sie allenfalls später einzupflanzen. Dadurch werde auch die Zahl von Mehrlingsschwangerschaften gesenkt, die mit Risiken für Mutter und Kinder verbunden seien, sagte Berset.