Der Bundesrat will den herrschenden Wettbewerbsnachteil von Schweizer Unternehmen im Bereich der Mehrwertsteuer beseitigen. Ausländische Firmen sollen in Zukunft gleichermassen steuerpflichtig sein. Das Mehrwertsteuergesetz soll entsprechend angepasst werden.
Neu sollen ausländische und inländische Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig sein, wenn sie weltweit mindestens 100’000 Franken Umsatz erzielen. Der Bundesrat verabschiedete an seiner Sitzung vom Mittwoch eine entsprechende Botschaft zur Gesetzesrevision. Heute bezieht sich diese Grenze auf den in der Schweiz erzielten Umsatz, weshalb die inländischen Unternehmen benachteiligt sind.
Die Neuregelung betrifft auch die ausländischen Online-Händler. Kleinsendungen, bei denen ein Steuerbetrag von weniger als fünf Franken anfällt, sind zwar weiterhin steuerfrei. Überschreitet das Unternehmen aber die Umsatz-Grenze, muss es die Schweizer Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Im Ausland bestellte Bücher könnten also teurer werden.
Die Revision bringe für die Mehrzahl der Schweizer Unternehmen keine wesentlichen Änderungen, teilte die Eidgenössische Steuerverwaltung am Mittwoch mit. Vielmehr solle die Situation der inländischen Firmen indirekt verbessert werden.
Mehreinnahmen von 70 Millionen Franken
Durch die Neuregelung der Steuerpflicht ausländischer Unternehmen würden gemäss der Steuerverwaltung jährlich 40 Millionen Franken zusätzlich in die Bundeskasse fliessen. Noch einmal rund 30 Millionen Franken verspricht sich der Bund von einer Änderung bei der Besteuerung von Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsstücken.
Bei diesen soll der geltende fiktive Vorsteuerabzug aufgehoben werden. Seit 2010 können beim Weiterverkauf von Kunstgegenständen Vorsteuern abgezogen werden, die gar nie als Steuer in die Bundeskasse geflossen sind. In Zukunft soll wieder die Margenbesteuerung gelten, bei der die Differenz zwischen dem Ankaufs- und dem Verkaufspreis massgebend für die Berechnung der Mehrwertsteuer ist.