Zivildienstleistende sollen künftig auch in Schulen eingesetzt werden können. Dies schlägt der Bundesrat in einer Teilrevision des Zivildienstgesetztes vor, welche er am Mittwoch in die Vernehmlassung gegeben hat.
Schulen sollen demnach zur Unterstützung der Lehrer künftig auf Zivis zurückgreifen können. Einsätze sollen nicht nur als Assistenz innerhalb der Schulklasse möglich sein, sondern beispielsweise auch in der Pausenaufsicht, in der Aufgabenhilfe, beim Mittagstisch oder im Hausdienst – und zwar vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe II.
Es bleibe aber den Kantonen und Gemeinden überlassen, ob sie Zivis in der Schule einsetzen wollen oder nicht, heisst es in einer Medienmitteilung vom Mittwoch.
Eine weitere Änderung im Zivildienstgesetz betrifft die Dauer der Dienstleistungspflicht. Anstelle der bisherigen Altersgrenze schlägt der Bundesrat eine Begrenzung der Dienstleistungspflicht auf eine Dauer von zwölf Jahren vor. Dies soll dann gelten, wenn ein Zivi zum Zeitpunkt seiner Zulassung noch nicht in die Armee eingeteilt worden ist.
Zudem soll die Ausbildung von Zivildienstleistenden ausgebaut werden. Nach dem Vorschlag soll der Besuch von Ausbildungskursen obligatorisch werden. Die Dauer der Kurse würde auf bis zu drei Wochen verlängert. Dadurch könnte der Nutzen der anschliessenden Einsätze in den Betrieben gesteigert werden, heisst es in der Mitteilung.
Hintergrund der vorgeschlagenen Änderungen ist die laufende Revision des Militärgesetzes. Der Vollzug des Zivildienstes soll an die neuen Rechtsgrundlagen der Armee angepasst werden.