Bundesstelle warnt vor betrügerischen E-Mails und Telefonanrufen

Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) warnt vor einer Welle von betrügerischen E-Mails und Telefonanrufen. Die Täter versuchten auf diese Weise an E-Banking-Kontodaten von Kunden verschiedener Finanzinstitute in der Schweiz zu gelangen.

Kobik warnt vor betrügerischen E-Mails (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) warnt vor einer Welle von betrügerischen E-Mails und Telefonanrufen. Die Täter versuchten auf diese Weise an E-Banking-Kontodaten von Kunden verschiedener Finanzinstitute in der Schweiz zu gelangen.

In den letzten Wochen gab es wieder eine Häufung solcher Betrugsversuche, wie Danièle Bersier, Leiterin Kommunikation im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch zu einer Mitteilung sagte. Da es ausserordentlich schwierig sei, die Täter nach einem Schadenfall zu eruieren, werde versucht, möglichst viele potenzielle Opfer zu warnen.

In den von der Täterschaft versendeten E-Mails wird den Empfängern mitgeteilt, dass zur Sicherheit und zum Schutz vor Betrug das E-Banking-Konto vorübergehend deaktiviert sei. In den E-Mails werde ein Link zur Reaktivierung des Kontos aufgeführt, der die Empfänger auf ein von den Absendern erstelltes Online-Formular verweise.

Geben die Empfänger auf diesem Formular Konto und Telefonnummer bekannt, so werden sie in der Folge telefonisch kontaktiert. Den Angerufenen werden mittels geschickter Manipulationen die Zugangscodes zu den Konten entlockt, so dass die Täter unbemerkt Zahlungen auf ausländische Konten in Auftrag geben könnten.

Die Kobik empfiehlt, E-Mails mit der Aufforderung, Kontodaten zu verifizieren zu reaktivieren oder zu bestätigten, umgehend zu löschen. Eingehende Telefonanrufe von einer Bank, in denen nach Benutzernamen, Passwort oder sonstigen Identifizierungsinformationen gefragt werde, seien umgehend zu beenden.

Finanzinstitute würden ihre Kunden nie per Telefon oder E-Mail kontaktieren, um Daten dieser Art zu überprüfen. Kunden, die bereits Informationen dieser Art weitergegeben hätten, sollten sich an den Kundendienst ihres Unternehmens wenden. Im Schadenfall sollte Strafanzeige bei der für den Wohnort zuständigen Kantonspolizei eingereicht werden.

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