Bundesstrafgericht: Anzeige gegen Bundesrat und Finma vom Tisch

Die Strafklage eines ehemaligen Angestellten der Bank HSBC gegen den Bundesrat und die Finanzmarktaufsicht Finma ist definitiv vom Tisch. Das Bundesstrafgericht hat den letztjährigen Entscheid der Bundesanwaltschaft, der Anzeige keine Folge zu leisten, bestätigt.

Eine Filiale der Bank HSBC (Archiv) (Bild: sda)

Die Strafklage eines ehemaligen Angestellten der Bank HSBC gegen den Bundesrat und die Finanzmarktaufsicht Finma ist definitiv vom Tisch. Das Bundesstrafgericht hat den letztjährigen Entscheid der Bundesanwaltschaft, der Anzeige keine Folge zu leisten, bestätigt.

Der Bundesrat hatte vor einem Jahr mehrere Banken, unter ihnen die HSBC, dazu ermächtigt, amerikanischen Behörden die Namen von aktuellen oder früheren Mitarbeitern bekannt zu geben. Bei der HSBC geht es um rund 1100 Personen. Die betroffenen Banken stehen im Verdacht, US-Bürgern bei Steuerdelikten geholfen zu haben.

Tatbestände nicht erfüllt

Die Daten wurden geliefert, um Strafverfahren zu vermeiden und mit den US-Behörden einen aussergerichtlichen Vergleich erzielen zu können. Ein betroffener Ex-Angestellter der HSBC erhob in der Folge Anzeige gegen den Bundesrat, die Finma sowie gegen den Verwaltungsrat der HSBC und gegen deren Konzernchef.

Er warf ihnen Nötigung, verbotene Handlungen für einen fremden Staat, wirtschaftlichen Nachrichtendienst sowie Widerhandlungen gegen das Bankengesetz und Verletzung der beruflichen Schweigepflicht vor. Die Bundesanwaltschaft (BA) entschied im vergangenen August, der Anzeige keine Folge zu leisten.

Das Bundesstrafgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde des Ex-Bankers abgewiesen, soweit es darauf überhaupt eingetreten ist. Der Urteil kann nicht mehr angefochten werden. Laut den Richtern in Bellinzona ist die Bundesanwaltschaft zu Recht davon ausgegangen, dass die meisten Tatbestände nicht erfüllt sind.

Keine Probleme beim Reisen

Betreffend der restlichen vorgeworfenen Straftaten sei der Urheber der Anzeige nicht zur Beschwerde legitimiert. Laut Gericht lässt nichts darauf schliessen, dass der Betroffene, der bei der HSBC eine Kaderstellung inne hatte, persönlich in den USA in ein Strafverfahren involviert worden wäre.

Im weiteren wird auf den Fall eines Verwaltungsrats verwiesen, dessen Namen ebenfalls bekannt gegeben wurde und der problemlos in die USA habe reisen können. Der Anwalt des Ex-HSBC-Bankers vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von rund vierzig ehemaligen oder aktuellen Mitarbeitern von Credit Suisse, HSBC und Julius Bär.

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