Bundesstrafgericht muss Enel-Affaire wieder aufrollen

Das Bundesstrafgericht muss Teile der Geldwäschereiaffäre um den italienischen Energiekonzern Enel neu beurteilen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Bundesanwaltschaft (BA) gutgeheissen.

Die Verfahren in der Schweiz bilden den Nebenschauplatz zur Geldwäscher-Affaire des Stromkonzerns Enel (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Bundesstrafgericht muss Teile der Geldwäschereiaffäre um den italienischen Energiekonzern Enel neu beurteilen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Bundesanwaltschaft (BA) gutgeheissen.

Das Bundesstrafgericht hatte im März 2010 nur drei von sieben angeklagten Personen in der Enel-Affäre wegen Geldwäscherei schuldig gesprochen. Es verurteilte sie zu Geld- und zu bedingten Freiheitsstrafen. Zwei Betroffene hatten 840’000 Dollar und ein dritter 3,2 Millionen Euro und 240’000 Dollar gewaschen.

Weitere Anklagepunkte prüfen

Auf Beschwerde der BA hat das Bundesgericht nun den Freispruch für einen Tessiner Bankier aufgehoben. Das Bundesstrafgericht muss prüfen, ob er sich ebenfalls strafbar gemacht haben könnte. Bei zwei bereits verurteilten früheren Enel-Kaderleuten muss das Gericht zudem prüfen, ob weitere Anklagepunkte erfüllt sind.

Die Verfahren in der Schweiz bilden den Nebenschauplatz zur Affäre um schwarze Kassen bei Tochterfirmen des italienischen Stromkonzerns Enel. Mit dem Schwarzgeld sollen Beamte in Oman, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten bestochen worden sein, damit die Enel bei der Vergabe von Aufträgen zum Zuge kam.

Zudem machten auch Enel-Manager die hohle Hand. So erhielten sie beispielsweise von Siemens und Alstom „Prämien“ in der Höhe von mehreren Millionen Euro, damit bestimmte Geschäfte – etwa die Lieferung von Gasturbinen oder Boilern – zustande kamen.

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