Bundesstrafgericht verurteilt Banker zu bedingter Haftstrafe

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ist am Freitag ein ehemaliges Kadermitglied der Graubündner Kantonalbank wegen qualifizierter Geldwäscherei, Urkundenfälschung und passiver Bestechung schuldig gesprochen worden. Der 49-jährige Italiener wurde im verkürzten Verfahren zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt.

Blick aufs Bundesverwaltungsgericht in Bellinzona (Archiv) (Bild: sda)

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ist am Freitag ein ehemaliges Kadermitglied der Graubündner Kantonalbank wegen qualifizierter Geldwäscherei, Urkundenfälschung und passiver Bestechung schuldig gesprochen worden. Der 49-jährige Italiener wurde im verkürzten Verfahren zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt.

Insgesamt 2,5 Millionen US-Dollar und 258’000 Franken hat der Banker eingestandenermassen in den Jahren 1999 bis 2003 illegal in Umlauf gebracht haben. Der Mann kassierte dafür Bestechungsgelder von mindestens 54’000 Franken.

Das Geld stammte gemäss Anklageschrift von einem Konto der Graubündner Kantonalbank, das mittels eines Strohmanns von einem italienischen Mitarbeiter der Bank of America genutzt wurde. Dieser Mitarbeiter soll in die italienische Parmalat-Affäre verwickelt gewesen sein.

Unterschlagungen bei Parmalat-Ermittlungen entdeckt

Die im Prozess von Freitag relevanten Summen beziehen sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft (BA) auf Unterschlagungen zum Schaden der Bank of America. Damit im Zusammenhang stehe eine Versicherungspolice betreffend einer Finanzierung, in welcher die Telekommunikationsfirma Italtel Spa Vertragspartei war.

Diese Unterschlagungen seien im Rahmen der Untersuchungen entdeckt worden, welche die BA im Zusammenhang mit Unterschlagungen zu Schaden von Parmalat führt.

Beschuldigter wusste Bescheid

Der Mitarbeiter der Graubündner Kantonalbank hat gemäss Anklageschrift über die illegale Herkunft der Gelder Bescheid gewusst. In Chur soll er mehrere Male Beträge bis zu 500’000 US-Dollar abgehoben und in Form von Bargeld an den Mitarbeiter der Bank of America weitergeleitet haben.

Er habe die Transaktionen mit einem falschen Namen unterschrieben und somit bewusst die Täuschung der Kantonalbank in Kauf genommen, warf die BA ihm vor.

Das Gericht stimmte am Freitag dem zwischen BA und Beschuldigtem ausgehandelten Strafmass zu. Der ehemalige Banker wurde zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr sowie zu 60 Tagessätzen von 30 Franken verurteilt.

Weiter muss er als Entschädigung 54’000 Franken an die Eidgenossenschaft zahlen. Die Bank of America, die als Zivilklägerin an dem Prozess beteiligt war, erhält 5000 Franken.

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