Bundestag beschliesst umstrittenes Gesetz zur Tarifeinheit

Nach monatelangen, von Lokführer- und Pilotenstreiks angeheizten Debatten hat der Bundestag das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit beschlossen. Union und SPD setzten die Gesetzesregelung am Freitag gegen die Ablehnung von Linksfraktion und Grünen durch.

Abstimmung über das Tarifeinheitsgesetz am Freitag im Bundestag in Berlin - voran gingen monatelange, von Lokführer- und Pilotenstreiks angeheizte Debatten. (Bild: sda)

Nach monatelangen, von Lokführer- und Pilotenstreiks angeheizten Debatten hat der Bundestag das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit beschlossen. Union und SPD setzten die Gesetzesregelung am Freitag gegen die Ablehnung von Linksfraktion und Grünen durch.

Das Tarifeinheitsgesetz enthält Regelungen für den Fall, dass konkurrierende Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes einen Tarifvertrag für dieselbe Berufsgruppe durchsetzen wollen: Können sie sich nicht einigen, kommt der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern zum Zuge.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles wies vor dem Parlament erneut den Vorwurf zurück, die Koalition wolle mit dem Gesetz das Streikrecht einschränken. Politiker der Opposition warfen der Regierung hingegen «Etikettenschwindel» und «Täuschung» der Öffentlichkeit vor.

Für das Gesetz votierten 444 Abgeordnete, 126 stimmten dagegen – darunter auch mehrere Politiker aus der Koalition. 16 Parlamentarier enthielten sich. Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten.

Verfassungsklage angekündigt

Die Pilotenvereinigung Cockpit und der Deutsche Beamtenbund kündigten umgehend eine Verfassungsklage in Karlsruhe an. Cockpit werde beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Gesetz einlegen und mit einem Antrag auf Einstweilige Anordnung versuchen, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern, erklärte die Pilotenvereinigung.

Nahles betonte, das Gesetz stärke die Grundlagen der gewerkschaftlichen Interessenvertretung und den Ausgleich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen. «Manchmal muss gekämpft und manchmal muss gestreikt werden», sagte die Arbeitsministerin. Fortschritt und soziale Errungenschaften kämen nicht von alleine, betonte sie mit Verweis auf Themen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz oder das Recht auf Weiterbildung. Auch deswegen stehe das Streikrecht «überhaupt nicht in Rede.»

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann, verteidigte das Gesetz. Kleinere Gewerkschaften seien in ihrer Handlungsfreiheit nicht eingeschränkt, notwendig sei lediglich eine Zusammenarbeit der Gewerkschaften. «Dort, wo Belegschaften gemeinsam ihre Interessen vertreten, ist dies immer erfolgreicher, als wenn kleine Gewerkschaften partikulare Interessen nur für einzelne Berufsgruppen vertreten», sagte Hoffmann dem Sender NDR Info.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer begrüsste die Verabschiedung des Gesetzes. Durch die gesetzliche Wiederherstellung der Tarifeinheit werde Rechtssicherheit geschaffen, erklärte er. Das neue Gesetz vermindere «die Gefahr, dass Betriebe mit Arbeitskämpfen rivalisierender Gewerkschaften bedroht werden».

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