Nach dreieinhalb Jahren Bauzeit ist das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen bezugsbereit. Am Mittwoch hat der St. Galler Bauchef Willi Haag Bundesverwaltungsgerichts-Präsident Markus Metz die Schlüssel für das markante Bauwerk am Fusse des Rosenbergs übergeben.
Haag zeigte sich erfreut, dass das Gebäude nach vielen Debatten und Verhandlungen sowie einer über sechsjährigen Planungs- und Bauzeit nun offiziell dem Bund übergeben werden könne. „Das Bauwerk ist der Verdienst aller Ostschweizer Kantone“, sagte der St. Galler Regierungsrat.
St. Gallen stand bei der Vergabe des Bundesverwaltungsgerichts in einem harten Wettbewerb mit Freiburg. Im Juni 2002 lenkte der Nationalrat ein und vergab den Sitz nach St. Gallen. Die grosse Kammer folgte dem staatspolitischen Appell, mit der Dezentralisation Ernst zu machen und nach dem Tessin auch die Ostschweiz zu berücksichtigen.
Mit 75 Richterinnen und Richtern sowie rund 320 Mitarbeitenden ist das Bundesverwaltungsgericht das grösste Gericht der Schweiz. Der Umzug von Bern und Zollikofen BE nach St. Gallen erfolgt Schritt für Schritt in der ersten Hälfte des Jahrs 2012. Anfang Juli wird mit dem Betrieb gestartet.
Unter einem Dach
Der neue Standort komme einerseits dem Bedürfnis nach einfachen und schnellen Verfahrensabläufen entgegen, sagte Markus Metz. Andererseits trete das Gericht unter einem Dach auch nach aussen einheitlich auf, was bisher durch die drei Standorte schwierig war.
Eine grosse Herausforderung stelle die Erhaltung der Konstanz beim Personal dar. Nicht alle der rund 400 Mitarbeitenden werden die Koffer packen; ein Teil der Belegschaft pendelt nach St. Gallen. Es werde versucht, möglichst viele Mitarbeitende für den Umzug in die Ostschweiz zu gewinnen. „Miteinander werden wir die Integration schaffen“, sagte Metz.
Das Bundesverwaltungsgericht mit dem knapp 50 Meter hohen Turm und einem in den Hang eingelassenen, dreigeschossigen Sockelgebäude wurde durch den Kanton St. Gallen gebaut. Er wird es dem Bund während 50 Jahren vermieten und danach übergeben. Die Kosten inklusive Landkauf belaufen sich auf 106 Millionen Franken.
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen von Bundesbehörden. In bestimmten Sachbereichen ist das Gericht auch für die Überprüfung kantonaler Entscheide zuständig und urteilt ausserdem in Klageverfahren.