Bundesverwaltungsgericht lehnt Beschwerde des Duvalier-Clans ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sperrung der Gelder des haitianischen Duvalier-Clans bestätigt. Zugleich hiess es das vom Eidg. Finanzdepartement eingeleitete Einziehungsverfahren gut.

Duvalier bei seiner Rückkehr nach Haiti nach Jahren Exil (Archiv) (Bild: sda)

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sperrung der Gelder des haitianischen Duvalier-Clans bestätigt. Zugleich hiess es das vom Eidg. Finanzdepartement eingeleitete Einziehungsverfahren gut.

Sofern der Entscheid nicht weitergezogen wird, ist damit der Weg frei für das Verfahren zur Rückerstattung der seit über einem Vierteljahrhundert eingefrorenen Gelder. Ende 2010 handelte es sich noch um über 5 Millionen Franken, die von Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier und seiner Entourage in der Schweiz geschafft worden waren.

Dass es sich dabei um illegal erworbene Mittel handelt, steht für das Bundesverwaltungsgericht ausser Frage. Zur Amtszeit des Duvalier-Clans habe in Haiti Korruption «in notorisch hohem Umfang» geherrscht, befanden die Richter in St. Gallen.

Für das Gericht rechtfertigt die Wahrung der schweizerischen Interessen die Sperrung der Gelder durch den Bundesrat. Diese Massnahme bleibe selbst nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte gültig.

Das Bundesverwaltungsgericht gab auch der 2011 vom Eidg. Finanzdepartement eingeleiteten Einziehung der Duvalier-Millionen statt, die der Eröffnung des Rückgabeverfahrens vorausgeht. Duvalier und sein Umfeld hätten nicht nachweisen können, dass die Zunahme ihres Vermögens nicht mit der Ausübung ihres Amtes zusammenhing.

Deshalb sind für das Gericht die Voraussetzungen erfüllt, um davon auszugehen, dass die betroffenen Vermögenswerte unrechtmässig erworben worden sind. Beide Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. und vom 24. September können noch beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.

Verfahren seit 27 Jahren

Die Potentatengelder aus dem Karibikstaat beschäftigten die Schweiz seit 1986. Damals reichten die Behörden Haitis ein Rechtshilfeersuchen ein, mit dem sie verlangten, die Vermögenswerte des gestürzten Diktators einzufrieren. Seither sind die Gelder dauerhaft gesperrt, sei es im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, sei es aufgrund des bundesrätlichen Entscheids.

Seit dem 1. Februar 2011 bildet das Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (RuVG) die rechtliche Basis für die Blockierung. Es soll eine rasche Rückgabe der Gelder ermöglichen und sicherstellen, dass diese nicht in falsche Hände geraten, sondern vielmehr mithelfen, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern und den Rechtsstaat zu stärken.

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