Bundesverwaltungsgericht weist Asyl-Beschwerde eines Uiguren ab

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat die Beschwerde eines chinesischen ex-Polizisten gegen einen negativen Asylentscheid abgewiesen. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Mann uigurischer Herkunft zum Zeitpunkt seiner Flucht aus China nicht behördlich verfolgt wurde.

Blick auf das neue Gebäude des Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen (Archiv) (Bild: sda)

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat die Beschwerde eines chinesischen ex-Polizisten gegen einen negativen Asylentscheid abgewiesen. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Mann uigurischer Herkunft zum Zeitpunkt seiner Flucht aus China nicht behördlich verfolgt wurde.

Der Mann hatte während der 1990-er Jahre mehrere Jahre als Polizist in der chinesischen Provinz Xinjiang gearbeitet. Dabei ist er nach eigenen Aussagen Zeuge geworden, wie mit Organen von Todeshäftlingen gehandelt wurde. 2007 floh der Uigure aus China, zwei Jahre später gelangte er über Dubai, Italien und Norwegen in die Schweiz.

Das Bundesamt für Migration (BFM) war auf seinen Asylantrag erst nicht eingetreten, weil sich der Mann bereits in anderen Ländern des Dublin-Abkommens aufgehalten hatte. Im Oktober 2011 anerkannte das BFM schliesslich den Flüchtlingsstatus des Ex-Polizisten und stellte ihm eine provisorische Aufenthaltsbewilligung aus.

Strittig war vor dem Gericht deshalb einzig die Frage der Asylgewährung. Der Mann habe China auf legale und ordnungsgemässe Weise und im Wissen der Behörden verlassen, teilte das BVG am Freitag mit. Nach Ansicht des BVG fällt der Beschwerdeführer damit nicht unter den Flüchtlingsbegriff.

Die Aussagen des Asylbewerbers zu seiner Vergangenheit seien zudem „unklar, inkohärent und widersprüchlich“ gewesen. Damit sei auch der Nachweis der Flüchtlingseigenschaft nicht gegeben, so das BVG. Aufgrund der provisorischen Aufnahmebewilligung muss der Ex-Polizist allerdings nicht mit einer Ausschaffung rechnen.

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