Eine politische Aktion auf dem Bundesplatz hat für den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann voraussichtlich kein juristisches Nachspiel. Die Immunitätskommission hat sich einstimmig dagegen ausgesprochen, seine parlamentarische Immunität aufzuheben.
Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Wobmann hatte bei der Lancierung der Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» im März an einer Aktion auf dem Bundesplatz teilgenommen. Seine Mitstreiter waren damals vermummt aufgetreten. Einer trat mit einer Sprengstoffgürtel-Attrappe auf, was zu einer Strafanzeige führte. Ein Strafverfahren wurde jedoch nicht eröffnet.
Die Stadt Bern büsste aber das Egerkinger Komitee, das hinter der Initiative steht, mit 500 Franken. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern verdächtigt auch Wobmann, gegen das Kundgebungsreglement der Stadt Bern verstossen zu haben. Sie beantragte daher, die Immunität des Parlamentariers aufzuheben.
Mitglieder der eidgenössischen Räte geniessen Immunität für Taten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrem Amt stehen. Ein Strafverfahren kann in diesen Fällen nur mit Ermächtigung der zuständigen Parlamentskommissionen eingeleitet werden.
Die Immunitätskommission ist in einem ersten Schritt zum Schluss gekommen, dass der fragliche Anlass einen Zusammenhang mit Wobmanns amtlicher Stellung und Tätigkeit hatte. In einem zweiten Schritt entschied sie jedoch, dass es sich dabei nicht um eine Kundgebung, sondern um einen Medientermin gehandelt habe. Dafür braucht es nach Einschätzung der Kommission keine Bewilligung.
Nun muss noch die zuständige Ständeratskommission über das Gesuch entscheiden. Folgt sie der Nationalratskommission an, darf Wobmann nicht strafrechtlich verfolgt werden.
In den meisten Fällen sprechen sich die Parlamentskommissionen gegen die Aufhebung der Immunität aus. Die Frage stellte sich zuletzt bei Nationalratspräsidentin Christa Markwalder (FDP/BE) im Zusammenhang mit der Kasachstan-Affäre oder bei SVP-Präsident Toni Brunner wegen der «Kosovarenschlitzer»-Inserate. Eine Ausnahme gab es in der Affäre Hildebrand. Die Parlamentskommissionen kamen 2012 zum Schluss, dass Christoph Blocher nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt war.