Burkhalter unterzeichnet EuroAirport-Vertrag

Den Firmen im Schweizer Sektor des EuroAirports (EAP) Basel-Mülhausen verspricht ein Rahmenvertrag Rechtssicherheit: Er soll ihnen die bisherige Schweizer Arbeitsrechtspraxis auf französischem Boden sichern. Bundesrat Burkhalter hat den Vertrag am Donnerstag signiert.

Bundesrat Didier Burkhalter (l.) und der Basler Regierungsrat Christoph Brutschin am EuroAirport (Bild: sda)

Den Firmen im Schweizer Sektor des EuroAirports (EAP) Basel-Mülhausen verspricht ein Rahmenvertrag Rechtssicherheit: Er soll ihnen die bisherige Schweizer Arbeitsrechtspraxis auf französischem Boden sichern. Bundesrat Burkhalter hat den Vertrag am Donnerstag signiert.

Der EAP steht auf französischem Boden, doch die Firmen im Schweizer Sektor – alle mit Schweizer Sitz – stellen gut 5000 der über 6200 Arbeitsplätze am EAP. Über zwei Drittel der Angestellten im Sektor stammen aus Frankreich. Das Seilziehen um Arbeits- und Steuerrecht, das ein Einzelstreit ausgelöst hatte, kam deshalb beiden Seiten ungelegen.

Deshalb wurde von Vertretern der Länder, Sozialpartnern und weiteren ein „Accord de Méthode“ unterzeichnet. Dieser gilt als Rahmenvertrag für alle Kollektiv- oder Einzelarbeitsverträge der Flughafenfirmen. So müssen diese nicht völlig neue Verträge aushandeln, sondern können ihre bestehenden gegebenenfalls anpassen. Der Accord gibt dazu keinen Zeitplan vor.

Der Accord sei indes nur ein erster Schritt, sagte Burkhalter am EAP. Mittels Briefaustausch seien jetzt noch weitere offene Fragen zu klären, namentlich zur Kontrolle der Einhaltung des Accords, zur Gerichtsbarkeit und zu Steuerfragen.

Dreiland-Wirtschaftsfaktor EAP

Der französische Arbeitsminister Xavier Bertrand sagte, der EAP biete nicht nur gut 6000 Personen direkt Arbeitsplätze, sondern sichere auch 25’000 weitere Jobs indirekt. Der gesamte Oberrheinraum profitiere vom Schweizer EAP-Sektor, betonte der baselstädtische Volkswirtschaftsminister Christoph Brutschin.

Alle Beteiligten stehen hinter dem Accord. Die Flughafenfirmen hatten vorab eine detaillierte gemeinsame „Erklärung“ zur Umsetzung verabschiedet. Deshalb gaben sich am Donnerstag alle optimistisch, dass der Accord als politisches Dokument auch juristisch standhält.

Konkret schreibt der Accord etwa Arbeitszeitregelungen und Abläufe bei Massenentlassungen fest. Einzuhalten sind unter anderem die französischen Mindestlöhne. Die gemeinsame Arbeitsaufsicht durch die Schweiz und Frankreich ist erst pauschal postuliert. Und Schweizer Recht ist in den Accord-„Bestimmungen“ nicht explizit erwähnt.

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