Ein Tessiner Busfahrer ist am Donnerstag vom Strafgericht Lugano wegen sexuellen Missbrauchs zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er soll sich über mehrere Jahre an Kindern im Alter zwischen sechs und zehn Jahren vergriffen haben, darunter auch ein behindertes Mädchen.
Richter Mauro Ermani sprach von einer schweren Schuld, die der 51-Jährige auf sich geladen habe. Die Taten seien aus egoistischen Motiven erfolgt. Bei den Opfern habe es sich um Schutzbedürftige gehandelt, die ihm zum Teil anvertraut wurden.
Die für den Prozess relevanten Vorfälle spielten sich in den Jahren 2005 bis 2012 ab. Wie aus dem Prozess hervorging, sprach der Tessiner die Kinder meist auf Spielplätzen und auf der Strasse an. Einigen begegnete er auch im Rahmen seines Jobs als Busfahrer für ein Privatunternehmen.
Der Beschuldigte gab zu, sich vor den Minderjährigen entblösst und masturbiert zu haben. In den schwereren Fällen fasste er die Kinder im Intimbereich an, verlangte von diesen, ihn ebenfalls zu berühren. Wenn er sein Tun unterbrach, dann nur aus Angst, entdeckt zu werden.
Schwächste Opfer ausgesucht
Über ein halbes Jahr gehörte auch ein behindertes Mädchen zu seinen Opfern. Er hatte den Auftrag, es mit einem Bus vom Elternhaus zur Schule zu bringen. Die Eltern schöpften Verdacht, als der Beschuldigte das Kind regelmässig mittags mit Verspätung zurückbrachte.
Im Februar 2012 wurde der Tessiner festgenommen. „Sie haben sich unter den Schwachen die Schwächsten ausgesucht“, warf der Richter dem 51-Jährigen vor. „Sie brauchten ein bequemes Opfer.“ Die Erklärung des Busfahrers, dass ein übermächtiger Trieb ihn leite, liess der Richter nicht gelten.
Der Angeklagte sei schon in der Vergangenheit wegen seiner Fixierung auf kleine Mädchen straffällig geworden. Er hätte Vorkehrungen treffen müssen. Eine Behandlung in den Jahren 2006 und 2007 habe er jedoch aus egoistischen Gründen abgebrochen: sie wurde ihm zu teuer.
Arbeitgeber kannte Vorstrafen
Für absolut unverständlich hielt der Richter es, dass der 51-Jährige überhaupt Kinder befördern durfte. Offenbar wusste sein Arbeitgeber von den Vorstrafen. Der Busfahrer berichtete während der Verhandlung, dass er eine Zeit lang auch nur für Senioren eingesetzt wurde.
Doch als im Jahr 2011 Personal fehlte, seien ihm Kinder anvertraut worden. Dass der Mann damals nicht selbst interveniert habe, lasteten ihm auch Staatsanwaltschaft und Privatklägerschaft schwer an. Die Anklage verlangte eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren und drei Monaten.
Die Verteidigung wollte das Strafmass auf zweieinhalb Jahre reduzieren. Der Anwalt argumentierte unter anderem mit dem Versprechen des 51-Jährigen, sich wieder in Behandlung zu begeben. Für eine Strafmilderung sah der Richter aber keinen Anlass. Der Tessiner nahm das Urteil reglos entgegen.