Der Nationalrat will verhindern, dass Bussen von den Steuern abgezogen werden können. Wie zuvor schon der Ständerat hat er eine Motion mit dieser Forderung angenommen. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf arbeitet bereits an einer Gesetzesvorlage.
«Es ist schlicht nicht haltbar, eigentliche Bussen von den Steuern abzuziehen», sagte Widmer-Schlumpf kürzlich in einem Interview. Die Strafwirkung einer Busse solle den Täter «in vollem Umfang treffen», sagte sie am Montag im Nationalrat.
Der Vorstoss von Ständerat Werner Luginbühl (BDP/BE) fordert, dass im In- und Ausland ausgesprochene Bussen mit Strafcharakter nicht abzugsfähig sind. Dies entspricht eigentlich bereits heute der Praxis des Bundes, eine gesetzliche Grundlage fehlt aber.
Einzelne Kantone handhaben die Frage der Abzugsfähigkeit von Bussen denn auch anders. Mit dem Vorstoss soll im Gesetz festgehalten werden, dass Bussen mit Strafcharakter nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören. Weiterhin abzugsfähig sein sollen Bussen, die der Gewinnabschöpfung dienen.
Der Motion wurde vom Nationalrat mit 115 zu 55 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Zum Nein-Lager gehörten insbesondere SVP-Vertreter, denen der Vorstoss zu weit geht. Damit ist nun der Bundesrat am Zug. Gemäss Widmer-Schlumpf haben die Arbeiten an einem Gesetzesvorschlag bereits begonnen.
Das Thema war im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Milliardenbusse für die Credit Suisse im Steuerstreit mit den USA auf die politische Agenda gekommen. FDP-Nationalrat Andrea Caroni (AR) stellte im Nationalrat allerdings klar, der Vorstoss beziehe sich «nicht auf eine bestimmte Branche».