Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge soll 2017 auf 1 Prozent gesenkt werden. Dies empfiehlt die Eidg. Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat. Heute liegt der Mindestzinssatz der zweiten Säule bei 1,25 Prozent.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder hätten von 0,5 Prozent bis 1,25 Prozent gereicht, teilte die Kommission am Freitag mit. Es sei über verschiedene Varianten abgestimmt worden. In der Schlussabstimmung habe sich eine Mehrheit für 1 Prozent ausgesprochen.
Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten mindestens verzinst werden muss. Angesichts der aktuellen Negativverzinsung von Obligationen guter Qualität sei ein Zinssatz von 1 Prozent vergleichsweise attraktiv, heisst es in der Medienmitteilung der Kommission.
Die Versicherten müssten sich erneut auf tiefere Renten einstellen, schreibt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in einer Reaktion zum Kommissionsentscheid. Der SGB und die weiteren Arbeitnehmerorganisationen hatten angesichts der aktuellen Renditeentwicklungen der Pensionskassen eine Beibehaltung des jetzigen Mindestzinssatzes gefordert.
Immerhin habe mit der Empfehlung einer Senkung auf 1 Prozent «Schlimmeres verhindert werden» können, so der SGB. Über eine allfällige Änderung des Satzes entscheidet der Bundesrat.