Der frühere Betreiber zweier Cabarets in Freiburg muss sich seit Montag vor dem Strafgericht des Saanebezirks verantworten. Dem 46-jährigen wird unter anderem Anstiftung zur Prostitution vorgeworfen.
Auch wegen Menschenhandel und Betrug muss sich der Mann vor Gericht verantworten. Die Vorfälle ereigneten sich zwischen 2003 und 2006 in zwei Freiburger Etablissements, die heute geschlossen sind. Die Untersuchungen dazu dauerten mehr als fünf Jahre.
Die Gerichtsverhandlung hätte schon im vergangenen Herbst stattfinden sollen. Weil der Beschuldigte gesundheitliche Probleme geltend machte, wurde der Prozess aber verschoben.
Die über 300 Tänzerinnen der Cabarets hätten keine andere Wahl gehabt, als sich zu prostituieren. So hatte es die damalige Freiburger Untersuchungsrichterin Yvonne Gendre zusammengefasst, als sie im Mai 2010 die Öffentlichkeit über den Fall informierte.
Offenbar entlöhnte der Cabaret-Betreiber seine Tänzerinnen teilweise nach ihrem Verkauf teurer Champagnerflaschen. Wenn eine Tänzerin einen Kunden auf ihr Zimmer brachte, der zuvor keinen Champagner gekauft hatte, erhielt sie eine Busse von 310 Franken. Überwacht wurde das Ganze via Kameras.
Bussen gab es aber auch, wenn die Tänzerinnen ihre Mobiltelefone an den Arbeitsplatz brachten oder ihre Handynummern den Kunden gaben. Ausserdem sollen den Frauen die Pässe weggenommen worden sein, zum Teil bis zum Ende des Arbeitsvertrags.
Eine riesige Menge an Dokumenten mussten für diesen Fall gesichtet werden. Diese füllen über 100 Ordner. Der Prozess dürfte mehrere Tage dauern, verteilt über den Monat März.
Aufsichtsbehörde eingeschaltet
Der Fall hatte auch deshalb zu reden gegeben, weil die Untersuchungsrichterin die Medien schon im Mai 2010 informiert hatte. Der Anwalt des ehemaligen Cabaret-Betreibers wies damals die Vorwürfe zurück und warf seinerseits der Untersuchungsrichterin vor, mit dem Medienwirbel das Gericht beeinflussen zu wollen.
Mitte Januar dieses Jahres kam aber die kantonale Aufsichtsbehörde, der Justizrat, zum Schluss, die Untersuchungsrichterin habe keine Amtspflichten verletzt.