Für die bestialische Tötung einer Prostituierten in Langenthal soll ein 28-jähriger Schweizer lebenslänglich hinter Gitter. Das hat am Montag der Staatsanwalt gefordert. Der Verteidiger verlangte hingegen eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren.
In einem waren sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft einig: die Tat sei furchtbar, zu beschönigen gebe es nichts. «Ein schwereres Verschulden ist fast nicht denkbar», betonte der Staatsanwalt.
Er plädierte auf einen Schuldspruch wegen Mordes und weiterer Tatbestände und forderte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie eine ambulante Therapie. Für einen Mord muss der Täter besonders verwerflich und skrupellos handeln. Dies sei absolut gegeben, fand der Staatsanwalt.
Eine Verwahrung komme im vorliegenden Fall dennoch nicht in Frage, denn ein psychiatrisches Gutachten attestiere dem Angeklagten die Chance, dass er seine Alkohol- und Drogenprobleme therapieren könne. Eine Verwahrung wäre nur dann angebracht, wenn alle Straf- und Massnahmemöglichkeiten ausgeschöpft wären, führte der Staatsanwalt aus.
Lediglich vorsätzliche Tötung?
Der Verteidiger forderte hingegen einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung und eine ambulante Massnahme. Sein Mandant habe die Escort-Dame bestellt, um Sex zu haben und sie allenfalls auszurauben. Auch an Vergewaltigung habe sein Mandant gedacht. Keinesfalls aber habe der Angeklagte die Frau bestellt, um sie zu töten.
Als es dann später zur Auseinandersetzung mit der Frau kam, habe sich sein Mandant einfach nicht mehr gespürt, sei wie weggetreten gewesen.
Vergewaltigung im Hinterkopf
Der Angeklagte selber sagte am Montag: «Ich will es nicht so recht wahrhaben, dass ich das getan habe.» Er habe sich nicht mehr unter Kontrolle gehabt. Es sei gewesen wie in einem Film, den er nicht habe stoppen können.
Er habe im Internet Vergewaltigungsvideos gesehen, sagte der Angeschuldigte vor Gericht. An jenem Freitagabend habe er eine Vergewaltigung im Hinterkopf gehabt. Er habe ein neugieriges, kribbeliges Gefühl gespürt. Ob er es aber wirklich tun würde, habe er nicht gewusst. An eine Tötung habe er nicht gedacht.
Warum er das Callgirl derart zurichtete, konnte der Angeklagte vor Gericht nicht sagen. Er zuckte lediglich ratlos mit den Schultern. Er sei daran, dies mit seiner Therapeutin aufzuarbeiten, sagte er.
Der Angeklagte machte im Verlauf des Verfahrens zum Teil widersprüchliche Angaben, teilweise auch, um sich in ein besseres Licht zu stellen. Das stritt er vor Gericht gar nicht erst ab. Allerdings beharrte er in verschiedenen Punkten auf seiner Version des Tathergangs.
So betonte er beispielsweise, die aus Österreich stammende und in der Ostschweiz wohnhafte Escortdame habe ihn beleidigt und geschubst, da sei er ausgerastet. «Krüppel» habe sie ihn genannt, sagte der Angeklagte, der eine Hasenscharte hat.
Opfer schrecklich zugerichtet
Der zur Tatzeit 25-jährige Mann bestellte am Abend des 9. März 2012 bei einem Escortservice eine Frau nach Langenthal. Dort begab er sich mit der gebürtigen Österreicherin zum Parkplatz einer Sporthalle. Als der junge Mann, der zuvor Alkohol getrunken und Kokain konsumiert hatte, dem Callgirl sagte, er habe kein Geld, kam es zu einer Auseinandersetzung.
Der junge Mann würgte, schlug und trat die Frau. Dann versuchte er in sie einzudringen. Das malträtierte Opfer schleifte er anschliessend zu einem Lichtschacht der Turnhalle und stopfte ihr Gegenstände in Körperöffnungen. Dann liess er die Frau im Schacht zurück, nahm ihr Geld an sich und kurvte mit ihrem Auto durch die Nacht, um sich Kokain zu beschaffen.
Jugendliche eines Sportvereins fanden tags darauf die schrecklich zugerichtete Leiche im Lichtschacht.
Der unter anderem wegen Brandstiftung vorbestrafte Angeklagte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug auf dem Thorberg. Dort wurde ihm gutes, problemloses Verhalten attestiert. Das Urteil wird das Gericht am Donnerstag eröffnen.