Können sich die Zürcher Justizbehörden in den nächsten Tagen nicht auf eine Anschlusslösung für den jungen Straftäter «Carlos» einigen, so kann dieser nach Hause. Dies hat das Obergericht beschlossen.
Wie das Obergericht in einer Mitteilung schreibt, ist der 18-Jährige «noch diese Woche auf freien Fuss zu setzen, falls er nicht bei Privatpersonen oder in einer offenen Einrichtung untergebracht werden kann». Es stehe der Jugendanwaltschaft frei, bereits heute ein Sondersetting zu installieren, heisst es weiter.
Der Entscheid ist eine Reaktion auf das gestern veröffentlichte Urteil des Bundesgerichts im Fall «Carlos». Die höchsten Schweizer Richter hatten unmissverständlich das Vorgehen der Zürcher Behörden kritisiert.
Das Sondersetting, in dem der junge Mann deutliche Fortschritte gemacht hatte, sei zu Unrecht auf öffentlichen und medialen Druck hin abgebrochen worden. Der junge Mann hätte nicht ins Massnahmenzentrum Uitikon eingewiesen werden dürfen. Er sei innert maximal zehn Tagen zu entlassen.
Mit seinem Beschluss hat das Obergericht auch einer formalen Unklarheit ein Ende gesetzt. Wann die zehn-Tage-Frist abläuft, war nämlich nicht ganz klar. Das Urteil datiert vom 18. Februar. Wie Silvio Stierli von der Oberjugendanwaltschaft auf Anfrage sagte, gilt die Frist «ab Erhalt» des Urteils. Und das sei am 21. Februar gewesen.
Eigentlich liegen längst Lösungsvorschläge für «Carlos» auf dem Tisch. Stierli hatte bereits gestern erklärt, es gebe «mehrere Optionen». Es geht nun darum, sich auf eine festzulegen.