„Carlos“ wohnt im Umfeld von Thaibox-Trainer Beqiri

Der unter dem Pseudonym „Carlos“ bekannt gewordene Jugendliche ist vorerst im „direkten Umfeld“ seines Thaibox-Trainers Sehmsi Beqiri untergebracht – und er darf in der Freizeit auch wieder Thaiboxen, wie die Zürcher Oberjugendanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.

Shemsi Beqiri (l.) hat Carlos im Thaiboxen trainiert (Archivbild) (Bild: sda)

Der unter dem Pseudonym „Carlos“ bekannt gewordene Jugendliche ist vorerst im „direkten Umfeld“ seines Thaibox-Trainers Sehmsi Beqiri untergebracht – und er darf in der Freizeit auch wieder Thaiboxen, wie die Zürcher Oberjugendanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.

Beqiri sei eine wichtige, wenn nicht sogar die wichtigste Bezugsperson, heisst es in der Mitteilung. Zudem sei es aufgrund des Bekanntheitsgrades des Jugendlichen nicht einfach, für „Carlos“ eine Wohnung zu finden.

Laut der Oberjugendanwaltschaft befindet sich der 18-jährige „Carlos“ seit Montag wieder im Raum Basel. Die dortigen Polizei- und Justizbehörden seien darüber informiert worden.

„Carlos“ werde „intensiv beschult“ und müsse eine Therapie absolvieren. In naher Zukunft werde er zudem Praktikas absolvieren. Carlos dürfe in seiner Freizeit auch Sport treiben – auch Thaiboxen, wie die Oberjugendanwaltschaft betont.

Noch im vergangenen September hatte der Zürcher Oberjugendanwalt Marcel Riesen erklärt, es sei ein Fehler gewesen, „Carlos“ im Umfeld von Beqiri zu belassen. Die Thaibox-Einheiten hätten gestrichen werden müssen, nachdem die Vorstrafe des Thaibox-Trainers bekannt geworden sei.

Das neue Sondersetting wird von der Institution RiesenOggenfuss GmbH durchgeführt und eng von der Jugendanwaltschaft begleitet. Dieses Vorgehen sei mit Justizdirektor Martin Graf (Grüne) abgesprochen, heisst es in der Mitteilung.

Die Massnahme wird solange durchgeführt wie nötig, höchstens jedoch bis zum 22. Geburtstag von „Carlos“, wie Patrik Killer, Leitender Jugendanwalt, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sagte. Die Kosten für das jetzige Sondersetting belaufen sich auf die bereits zuvor festgesetzten 19’000 Franken.

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