Die Untersuchungshaft für den als «Carlos» bekannt gewordenen Mann ist wegen Wiederholungsgefahr und dringendem Tatverdacht zu Recht um drei Monate verlängert worden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde dagegen abgewiesen.
Das Bundesgericht sieht keine mildere Massnahme, um die Wiederholungsgefahr zu bannen. «Nach wie vor kann der Beschwerdeführer seine Aggressionen offenbar nicht im Zaun halten und ist bereit, aus nichtigem Anlass Gewalt anzuwenden», schreibt es in seinem Entscheid.
Die Rüge von «Carlos», dass für das in Auftrag gegebene Gutachten übermässig viel Zeit eingeräumt werde, hält das Bundesgericht als unbegründet. Vier Monate für eine Risikobeurteilung könnten als etwas lang erscheinen, hält es fest. Es sei jedoch zu beachten, dass der Fall offensichtlich komplex sei.
Insbesondere die Frage, ob und durch welche Massnahmen die unberechenbare Aggressivität des Beschwerdeführers nachhaltig gedämpft werden könne, verlange dem Gutachter wohl einigen Aufwand ab.
U-Haft nach Messerattacke im Herbst
«Carlos» befindet sich seit Oktober 2014 in Untersuchungshaft und darf aufgrund der korrekt erfolgten Verlängerung derselben noch bis am 22. April festgehalten werden. Er war festgenommen worden, weil er an der Langstrasse einen Mann mit einem Klappmesser bedroht haben soll. Er versuchte damals vor der Polizei zu flüchten, was misslang.
Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis ZH führte bereits vor diesem Vorfall eine Strafuntersuchung gegen «Carlos». Er wird verdächtigt, am 9. Januar und 10. Februar vergangenen Jahres verschiedene Zellen im Massnahmenzentrum Uitikon beschädigt und dabei einen Sachschaden von mehreren Tausend Franken verursacht zu haben.
Wie das Obergericht Zürich, geht nun auch das Bundesgericht von einer grossen Wiederholungsgefahr aus. «Carlos» war als Minderjähriger wegen verschiedenen Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Unter anderem hatte er einen anderen Mann mit zwei Messerstichen in den Rücken lebensgefährlich verletzt.
Die Freiheitsstrafe wurde zugunsten einer Unterbringung aufgeschoben, wie es das Jugendstrafgesetz vorsieht. Die Art des Vollzugs und die Kosten dafür wurden nach einem Beitrag im Schweizer Fernsehen stark mediatisiert.