Case Management für erkrankte Solothurner Staatsangestellte

Der Solothurner Kantonsrat hat Änderungen des Gesetzes über das Staatspersonal am Mittwoch mit 94 von 94 möglichen Stimmen gutgeheissen. Verankert wird darin die Möglichkeit, dass zur Wiedereingliederung von länger arbeitsunfähigen Mitarbeitern die Möglichkeit des Case Managements zum Einsatz kommen kann.

Der Solothurner Kantonsrat hat Änderungen des Gesetzes über das Staatspersonal am Mittwoch mit 94 von 94 möglichen Stimmen gutgeheissen. Verankert wird darin die Möglichkeit, dass zur Wiedereingliederung von länger arbeitsunfähigen Mitarbeitern die Möglichkeit des Case Managements zum Einsatz kommen kann.

Das Solothurner Kantonsparlament hatte die Grundsatzdiskussion darüber bereits am Dienstag geführt und war danach oppositionslos darauf eingetreten.

Bei der Detailberatung meldete sich einzig die SVP zu Wort. Deren Sprecher gab zu Bedenken, dass die neue Versicherungslösung in Sachen Taggelder und Lohnfortzahlung für die Kantonsangestellten eine sehr grosszügige Lösung darstelle. Hier tue sich ein grosser Graben zwischen Privatwirtschaft und Kanton auf.

Im Mittelpunkt der Eintretensdebatte am Dienstag hatte die Frage nach der Datensicherheit gestanden. Grüne und SP meldeten Bedenken an, weil die Dossiers mit den persönlichen Gesundheitsdaten bei der beauftragen Versicherung durch mehrere Hände gehen.

In Sachen Case Management läuft bereits ein Versuchsbetrieb. Der Kanton Solothurn beauftragte eine Versicherung mit der Begleitung der Betroffenen. Das kantonale Personalamt vermittelt zwischen dem erkrankten oder verunfallten Kantonsmitarbeiter und der Versicherung.

Verbunden ist die definitive Einführung von Case Management unter anderem mit dem von der Regierung beschlossenen Wechsel der Krankentaggeldversicherung von der Fondslösung zur reinen Versicherungslösung. Damit erhalten auch befristet vom Kanton angestellte Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Krankentaggeld.

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