Ceneri-Basistunnel dürfte sich verzögern und mehr kosten

Der Ceneri-Basistunnel wird mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht wie geplant 2019 in Betrieb gehen – sondern ein bis drei Jahre später. Der Rechtsstreit um die Auftragsvergabe kann zu Mehrkosten von bis zu 140 Millionen Franken führen.

Die Baustelle vor der Tunneleinfahrt (Archivbild) (Bild: sda)

Der Ceneri-Basistunnel wird mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht wie geplant 2019 in Betrieb gehen – sondern ein bis drei Jahre später. Der Rechtsstreit um die Auftragsvergabe kann zu Mehrkosten von bis zu 140 Millionen Franken führen.

Das sagte Nationalrat Philipp Hadorn (SP/SO), Präsident der NEAT-Aufsichtsdelegation (NAD), in Olten SO nach einer Delegationssitzung. Das Bundesamt für Verkehr habe bestätigt, dass anfallende Mehrkosten innerhalb des bestehenden NEAT-Gesamtkredits aufgefangen werden könnten.

Die NAD bekundet nach eigenen Angaben grosses Interesse daran, dass das Bundesgericht rasch über die hängigen Beschwerden entscheidet und damit zu einer Klärung der Situation beiträgt. Die Beschwerdeparteien und die Gerichte würden die Terminplanung beim Ceneri-Basistunnel bestimmen, hiess es. Der Tunnel ist Teil der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT.

Wenn das Bundesgericht bis Ende September entscheide und die frühere Auftragsvergabe der AlpTransit Gotthard AG bestätige, wäre eine Inbetriebnahme des Tunnels 2019 möglich, sagte Hadorn. Ein anderer Entscheid würde in jedem Fall zu einer Verzögerung führen. Es könne auch sein, dass die Aufträge neu ausgeschrieben werden müssten.

Die Situation sei «unbefriedigend», man sei «besorgt». Die Mehrkosten können sich gemäss NAD-Präsident je nach Szenario auf 10 bis 60 Millionen Franken oder bei einer Neuausschreibung auf 100 bis 140 Millionen Franken belaufen.

Rechtsstreit um zwei Baulose

Ein Rechtsstreit um zwei Baulose für die Arbeiten am Ceneri-Basistunnel führt zu den Problemen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März eine Beschwerde gegen die Bahntechnik-Vergaben der AlpTransit AG für den Ceneri-Basistunnel teilweise gutgeheissen.

Die Beschwerdeführer hatten eine Unregelmässigkeit im Vergabeverfahren kritisiert. Dies geschah auch mit der Absicht, bei einer Neuausschreibung selbst zum Zug zu kommen. Im April schrieb die AlpTransit die Vergabe neu aus. Mehrere Bieter zogen den Fall danach ans Bundesgericht weiter. Dort ist die Sache derzeit hängig.

In der ersten Ausschreibung bekam das Konsortium Mons Ceneris den Zuschlag, «Fahrbahn und Logistik» im Wert von 96 Millionen Franken bereitzustellen. Der zweite Auftrag betraf «Bahntechnik und Gesamtkoordination». Er ist rund 129 Millionen Franken wert und wurde dem Konsortium CPC unter der Federführung der Berner Cablex AG vergeben.

Kritik an Referenzen

Kritikpunkt waren die für den Eignungsnachweis verlangten Referenzen. Die Interessierten hätten laut Gericht nicht je eine Referenz für die einzelnen Bestandteile des Auftrags vorweisen müssen, sondern zwei Referenzen für den gesamten Auftrag.

Die AlpTransit Gotthard machte klar, auch die beschwerdeführenden Unternehmen könnten diese Referenznachweise nicht erbringen. Damit erfülle keiner im Verfahren verbliebener Anbieter die geforderte Eignung. Daher beschloss der Verwaltungsrat der Alptransit Gotthard, das Vergabeverfahren abzubrechen und die Aufträge neu auszuschreiben.

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