Christian Varone bleibt FDP-Staatsratskandidat

Der im Ausstand stehende Walliser Polizeikommandant Christian Varone bleibt weiterhin Kandidat der FDP für einen Sitz im Walliser Staatsrat. Die Parteileitung der FDP Wallis sprach Varone an einer Sitzung am Dienstagabend das Vertrauen aus.

Christian Varone hat gut lachen: Die FDP-Parteileitung sprach im das Vertrauen aus (Bild: sda)

Der im Ausstand stehende Walliser Polizeikommandant Christian Varone bleibt weiterhin Kandidat der FDP für einen Sitz im Walliser Staatsrat. Die Parteileitung der FDP Wallis sprach Varone an einer Sitzung am Dienstagabend das Vertrauen aus.

Grund für die Parteileitungssitzung war die Tatsache, dass der für Dienstag vorgesehene Prozess gegen Varone in der Türkei erneut verschoben wurde. Die Verschiebung des Prozesses auf den 14. Februar 2013 bringt die Walliser Freisinnigen aber in die Bredouille.

Der wegen Kulturgüterschmuggel angeklagte Varone ist offizieller Kandidat für die am 3. März 2013 stattfindenden Walliser Regierungsratswahlen. Zwischen einem möglichen Urteil in der Türkei und dem Wahlsonntag liegen nach dem neusten Entscheid des türkischen Gerichts nun nur noch rund zwei Wochen.

Die Parteileitung habe einstimmig und ohne Enthaltung Christian Varone ihr Vertrauen ausgesprochen und die Nomination der FDP-Parteiversammlung vom 6. September bestätigt, teilte die FDP Wallis nach der Sitzung mit.

Varone war am 27. Juli in Antalya festgenommen worden, als er mit seiner Familie nach Türkei-Ferien die Heimreise antreten wollte. Flughafenbeamte hatten in seinem Gepäck einen Stein gefunden, der in der Folge als wertvolles antikes Säulenfragment definiert wurde und dessen Ausfuhr deshalb verboten war.

Weiteren Bericht angefordert

Das zuständige türkische Gericht beantragte am Dienstag einen weiteren Bericht. Darin sollen gegensätzliche Gutachten zum umstrittenen Stein beurteilt werden. Zurzeit lägen dem Gericht zwei Gutachten vor, deren Schlussfolgerungen diametral entgegengesetzt seien, sagte Philippe Loretan, Varones Schweizer Anwalt, zur Nachrichtenagentur sda.

So werde im vierzeiligen „Gutachten“ eines Kunsthistorikers der Stein als archäologisch wertvoll bezeichnet. Der Archäologieexperte hingegen komme in seinem vierseitigen Gutachten zum Schluss, dass es sich um einen gewöhnlichen Stein handle, der keinen archäologischen Wert habe, sagte Loretan weiter.

Anwältin möchte schnelles Urteil

Ausserdem hatte die türkische Anwältin von Varone ihre Verteidigungsschrift mit Erläuterungen ihres Schweizer Kollegen ergänzt. Darin wird erklärt, wie das Schweizer Recht den Umgang mit Kulturgütern regelt.

Die Anwältin erklärte dem Gericht zudem, wie wichtig ein schnelles Urteil für ihren Klienten sei. Aber natürlich werde sich die Justiz nicht der Agenda der Politik anpassen – und schon gar nicht jener eines anderen Landes, fügte Loretan an.

Selbst in der Schweiz bräuchte ein solches Verfahren seine Zeit. Schliesslich sei Varone erst vor gut vier Monaten verhaftet worden, sagte Loretan weiter.

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