Churer Bischof geht gegen das Bündner Kirchenparlament vor

Der Churer Bischof Vitus Huonder respektive sein Stellvertreter, Generalvikar Martin Grichting, zieht einen Beschluss des Bündner katholischen Kirchenparlaments vor Gericht. Es geht um den Jahresbeitrag an die Beratungsstelle „adebar“ in Chur.

Der Churer Bischof Huonder verklagt im Streit um eine Schwangerschaftsberatung das Kirchenparlament (Archiv) (Bild: sda)

Der Churer Bischof Vitus Huonder respektive sein Stellvertreter, Generalvikar Martin Grichting, zieht einen Beschluss des Bündner katholischen Kirchenparlaments vor Gericht. Es geht um den Jahresbeitrag an die Beratungsstelle „adebar“ in Chur.

Mit einer Beschwerde angefochten wird der Beschluss des Kirchenparlaments, des Corpus Catholicum, von Ende Oktober über den Jahresbeitrag von 15’000 Franken an die Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft. Generalvikar Grichting als Parlamentsmitglied war unterlegen mit seinem Antrag, „adebar“ nicht länger finanziell zu unterstützen.

Grichtings Antrag wurde mit 64 zu 5 Stimmen verworfen, zum zweiten Mal, nachdem der Kirchenmann mit dem gleichen Anliegen schon im Jahr davor gescheitert war. Im Sinne eines Entgegenkommens beschloss das Parlament, dass „adebar“ den Beitrag der katholischen Landeskirche nicht für Beratungen über Abtreibungsmethoden einsetzen darf.

Beschwerde an zwei Orten deponiert

Das genügt den Oberhäuptern der Churer Diözese nicht. Ihre Beschwerde um Aufhebung des entsprechenden Beitrages im Rahmen des Budgets 2012/13 wurde einerseits bei der Rekurskommission der katholischen Landeskirche von Graubünden deponiert, andererseits beim Bündner Verwaltungsgericht.

Als Beschwerdeführer treten explizit die Römisch-katholische Kirche (Diözese Chur) und Generalvikar Grichting auf, der Stellvertreter des Bischofs. Begründet wird die Eingabe damit, dass der Beschluss des Kirchenparlaments gegen die Religionsfreiheit verstosse sowie gegen die Bundesverfassung.

Nach Ansicht der Beschwerdeführer ist die Landeskirche aufgrund der Verfassung auf die Belange der römisch-katholischen Kirche ausgerichtet. Mit dem Beitrag an „adebar“ werde jedoch eine Organisation unterstützt, die gegen Gesetze und Ordnungen eben dieser Kirche verstosse. In der Wahrnehmung durch Gläubige werde der römisch-katholischen Kirche damit Schaden zugefügt.

Die überkonfessionelle Beratungsstelle „adebar“ in Chur wurde 1974 von der Bündner Frauenzentrale, den Landeskirchen und dem Kanton Graubünden gegründet. Finanziert wird der gemeinnützige Verein durch Beiträge des Kantons, der Landeskirchen, durch Vereinsmitglieder sowie durch Honorare und Spenden. Das Jahresbudget beträgt 415’000 Franken.

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